Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat ein besseres Versorgungsangebot für psychisch schwerkranke Patienten angekündigt. “Dafür werden Netzwerke aufgebaut, die sie auffangen und ihnen durchs System helfen”, sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (23. September). In diesen Netzen sollen Psychotherapeuten, Psychiater, Hausärzte und andere beteiligte Berufsgruppen zusammenwirken. Die Änderung ist dem Bericht zufolge mit den Koalitionsfraktionen von Union und SPD abgestimmt und soll in der nächsten Woche vom Bundestag zusammen mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung verabschiedet werden.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte im Zuge des andauernden parlamentarischen Verfahrens – bereits im Januar hatte das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf für die Ausbildungsreform vorgelegt – darauf hingewiesen, dass schwer psychisch kranke Menschen in der ambulanten Versorgung mehr Koordination benötigen.
Gesonderte Vergütung für beteiligte Ärzte
Geplant ist nun, dass betroffenen Patienten über die ärztlichen Terminservicestellen Therapieplätze vermittelt werden, hieß es. Dazu soll es feste Kontingente im Rahmen der neuen vernetzten Versorgung geben. Ärzte und Therapeuten, die sich beteiligen, bekommen eine gesonderte Vergütung. Vorgesehen ist dem Bericht zufolge, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Einzelheiten der neuen Versorgungsrichtlinie bis Ende 2020 festlegt.
Grundsätzlich sieht der Gesetzentwurf vor, die Ausbildung künftig als Studium zu organisieren. In einem Studium, das mit dem Master und der Approbation abschließt, und einer anschließenden ambulanten und stationären Weiterbildung sollen Psychotherapeuten noch besser auf das immer größere Spektrum psychischer Erkrankungen vorbereitet werden.
Beratung für Krebspatienten auf finanziell sichere Beine gestellt
Zudem werden die Beratungsstellen für Krebspatienten künftig von den Krankenkassen mit finanziert, wie Spahn sagte. Bisher leben die rund 150 Einrichtungen dem Bericht zufolge von Spendeneinnahmen. Für die Patienten hat das demnach kaum Auswirkungen, da für sie die Beratungen ohnehin kostenlos sind; den Trägern der Einrichtungen entstanden bisher aber Kosten von rund 21 Millionen Euro im Jahr. Die Neuregelung wird ebenfalls mit dem Gesetz zur Psychotherapeutenausbildung im Bundestag verabschiedet.
Mit Material von dpa