Berlin. Patienten, die an wiederkehrenden oder lang andauernden Depressionen leiden, können zukünftig in einem entsprechenden Disease-Management-Programm (DMP) behandelt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Ende August die Details zur inhaltlichen Ausgestaltung beschlossen, wie er mitteilte. Die Entwicklung des neuen DMP war explizites Ziel des Koalitionsvertrags, der einen Ausbau der DMP anvisiert; für acht weitere Indikationen bestehen bereits Programme (s. Kasten).
Im Jahr 2017 waren laut G-BA 6,8 Millionen Versicherte in einem oder mehreren DMP eingeschrieben und 9.173 Programme vom Bundesversicherungsamt zugelassen.
Hausärzte entscheiden über Einschreibung
Das neue DMP richtet sich an Patienten mit chronischer Depression oder wiederholt auftretenden depressiven Episoden mittel- bis schwergradiger Ausprägung. Ob die Ein- und Ausschlusskriterien für eine Einschreibung in das DMP Depression vorliegen, wird von Hausärzten oder spezialisierten Leistungserbringern, beispielsweise Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie geprüft.
Das gleichzeitige Vorliegen von psychischen oder körperlichen Erkrankungen, beispielsweise Angststörungen, Alkoholabhängigkeit, Tumorerkrankungen oder Diabetes mellitus, ist explizit kein Ausschlusskriterium für eine Teilnahme am DMP – die Behandlung von Komorbiditäten wurde vielmehr als eigenständiges Therapieziel aufgenommen. Tritt die Depression hingegen als Folge einer körperlichen Grunderkrankung auf, ist ein Einschreiben in das DMP nicht möglich, da hier die Behandlung der Grunderkrankung im Vordergrund steht. Eine Teilnahme am DMP kann jedoch erfolgen, wenn die Depression als Komorbidität zu werten ist.
Suizidgefahr erkennen und bannen
Therapieziele sind laut DMP etwa die Verminderung der depressiven Symptomatik mit dem Ziel einer vollständigen Remission der Erkrankung und die Verbesserung der psychosozialen Fähigkeiten, um eine selbstbestimmte Lebensführung zu unterstützen. Aufgrund des erhöhten Suizidrisikos bei depressiv Erkrankten ist es Bestandteil des DMP, bei Patienten eine etwaige Suizidgefährdung zu überprüfen und gegebenenfalls konkrete Unterstützungsangebote zu initiieren.
Der G-BA legt den Beschluss nun dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vor. Nach Nichtbeanstandung treten die Anforderungen an das DMP Depression am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft. Patienten können sich dann einschreiben lassen, nachdem die gesetzlichen Krankenkassen mit Ärzten die entsprechenden Verträge zur praktischen Umsetzung abgeschlossen haben.