Corona-ImpfverordnungÄrzte lesen BMG die Leviten

Ärztinnen und Ärzten könnte ab Januar Chaos bei den Covid-19-Impfungen drohen. Denn das Ministerium mache seine Hausaufgaben nicht, kritisierten Gemeinsamer Bundesausschuss und Ärzteschaft.

Heftige Kritik äußerte der G-BA an der Diskussion um die Corona-Impfverordnung.

Berlin. „Ab Januar wird es in den Praxen krachen“, fasste Dr. Stephan Hofmeister, Vizevorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die aktuelle Unsicherheit um die Verlängerung der Corona-Impfverordnung bei den Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am Donnerstag (1.12.) zusammen.

Dies bekräftigte er auch nochmals am Freitag (2.12.) vor der KBV-Vertreterversammlung. Und das obwohl der G-BA am Donnerstag die regulatorische Grundlage verabschiedete, um die Covid-19-Impfungen gemäß STIKO-Empfehlung in die Schutzimpfungsrichtlinie zu überführen. Dies geschah allerdings gegen die Stimmen der KBV.

Impfanspruch soll ohne Lücke fortbestehen

Der G-BA-Beschluss soll vorbehaltlich in Kraft treten, wenn die Impfverordnung ausläuft, heißt es dazu in der Mitteilung des G-BA. Somit hätten gesetzlich Versicherte weiterhin nahtlos Anspruch auf die Grundimmunisierung, Auffrischung sowie Impfung aus beruflichen Gründen gegen Covid-19 – nur eben nicht mehr nach der Impfverordnung, sondern nach der Schutzimpfungsrichtlinie.

G-BA-Vorsitzender Prof. Josef Hecken kommentierte dazu: Trotz aller Unklarheiten wolle er den Beschluss „heute“ fassen, um sich nicht vorwerfen lassen zu können, „die haben geschoben und sind mal wieder zu lahm“. Warum könnte in Praxen dennoch das Chaos einziehen?

Können Praxen dann auch wirklich impfen?

Wie schon zuvor der Deutsche Hausärzteverband machten KBV, GKV-Spitzenverband und Hecken die Probleme einstimmig deutlich und verknüpften den Beschluss daher mit einem Appell an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD): Das Ministerium müsse dringend seine Hausaufgaben erledigen. Es habe der Selbstverwaltung zu wenig Zeit eingeräumt, um die Prozesse anzupassen!

So müsse zum Beispiel

  1. die STIKO-Empfehlungen von der Pandemiesituation auf die Regelversorgung übertragen werden.
  2. nach Anpassung der Schutzimpfungsrichtlinie die regionalen Verhandlungen zwischen Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zu den Impfvereinbarungen anschließen.
  3. die Lieferketten für den Corona-Impfstoff geklärt werden, da die regionalen Vereinbarungen nicht auf dem jetzigen Bundesweg aufsetzen könnten.
  4. geklärt werden, wie mit Impfstoffverwürfen umzugehen ist, damit Praxen nicht für nicht verimpfte Dosen regressiert werden. Aktuell erschweren die bestellbaren Großgebinde die Verimpfung nur einzelner oder nur weniger Dosen in den Praxen, der Aufwand immer genug impfwillige Patienten einzubestellen, ist damit entsprechend hoch.
  5. die überbordende Impf-Dokumentation abgebaut werden, damit das Verfahren für Praxen zeitgemäß und entsprechend anderer Impfungen in der Regelversorgung umsetzbar sei.

Damit gewährleiste der G-BA-Beschluss zwar die Fortführung des Anspruchs der Versicherten. Es sei aus obigen Gründen dann aber nicht sicher, ob die Praxen den Anspruch auch erfüllen – also gegen Corona impfen – könnten.

Selbstverwaltung vertraut nicht auf Ankündigungen

„Ich hätte mir gewünscht, dass uns das Ministerium vor zwei bis drei Monaten informiert hätte“ und selbst dies sei ein zeitlich sportlicher Rahmen, um den Transfer in die Regelversorgung vernünftig zu schaffen, betonte Hecken. Ohne Verlängerung würde die Impfverordnung am 31. Dezember enden.

Erst am 12. Dezember finde die Anhörung zur Impfverordnung statt und diese soll wohl in derselben Woche noch verabschiedet werden. Derzeit wisse allerdings keiner, was genau in der Verordnung stehen werde. Klar wurde dabei: Keiner der G-BA-Beteiligten vertraut dabei auf die Ankündigungen von Minister Lauterbach hinsichtlich Geltungsdauer und Finanzierungsgrundlage.

Impfverordnung soll bis 7. April verlängert werden

Am Dienstag (29.11.) hatte der Minister in Aussicht gestellt, dass ab 1. Januar 2023 nur noch in Arztpraxen geimpft werden soll. Dies solle aus dem Gesundheitsfonds finanziert werden, weshalb er die Corona-Impfverordnung bis 7. April 2023 verlängern werde. Als Betrag nannte er rund eine Milliarde Euro.

Bei aller Kritik betonten aber alle Beteiligten, dass die Diskussion nicht falsch interpretiert werden dürfe. Sie richte sich nicht gegen die Impfung, sondern lediglich gegen die nötigen regulatorischen Verfahrensschritte unter Zeitdruck. „Wir wollen weiter impfen, das ist notwendig!“, sagte Hofmeister.

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