AlzheimerUS-Arzneimittelbehörde lässt umstrittenes Medikament zu

Die Forschung an Alzheimer-Medikamenten erweist sich als große Herausforderung. Seit fast 20 Jahren ist in den USA keine neuartige Behandlungsmethode mehr zugelassen worden - bis jetzt. Doch der Wirkstoff Aducanumab ist umstritten.

Rund 30 Millionen Menschen weltweit leiden unter Alzheimer.

Silver Spring. Trotz umstrittener Wirksamkeit hat die US-Arzneimittelbehörde FDA ein neues Alzheimer-Medikament zugelassen. Der Wirkstoff Aducanumab sei die erste neuartige Behandlungsmethode gegen die neurodegenerative Erkrankung, die seit 2003 zugelassen worden sei, teilte die FDA am Montag (7. Juni) mit.

Das vom US-Biotechnologiekonzern Biogen entwickelte Medikament soll Patienten mit Alzheimer im Frühstadium als monatliche Infusion gegeben werden und den Abbau der Geisteskraft stoppen. Es ist damit auch der erste in den USA zugelassene Wirkstoff, der dem Fortschritt der Krankheit und nicht nur Symptomen entgegenwirken soll.

Umstrittene Wirksamkeit

Wie gut Aducanumab wirkt, ist allerdings umstritten: Ein internes Beratergremium der FDA hatte sich gegen die Zulassung ausgesprochen, mehrere Wissenschaftler sich öffentlich skeptisch geäußert. Zahlreiche Patienten-Organisationen hatten sich jedoch für die Zulassung stark gemacht.

2019 waren zwei klinische Studien zur Erprobung von Aducanumab, das unter dem Namen Aduhelm vermarktet wird, wegen fehlender Aussicht auf Erfolg abgebrochen worden. Analysen eines unabhängigen Expertengremiums hätten gezeigt, dass der getestete Antikörper nicht wie erhofft den Abbau der geistigen Leistungsfähigkeit bremst, hatte Biogen damals mitgeteilt.

Vorangegangene Untersuchungen hatten zunächst vielversprechende Ergebnisse geliefert – Eiweißablagerugen, die bei Alzheimer-Patienten im Gehirn zu finden sind, schienen sich zu reduzieren, die Verschlechterung der geistigen Leistungsfähigkeit schien sich zu verlangsamen.

Wirkstoff wird weiter genau beobachtet

“Wir sind uns der Aufmerksamkeit rund um diese Zulassung sehr bewusst”, hieß es nun von der FDA. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass der Nutzen von Aducanumab größer sei als die Risiken.

Der Wirkstoff werde nun weiter genau beobachtet werden, zudem müsse der Hersteller weitere Studien vornehmen. “Wenn der Wirkstoff nicht so wirkt wie vorgesehen, können wir Schritte unternehmen, um ihn wieder vom Markt zu holen.”

Antrag für Zulassung in der EU

Hersteller Biogen bemüht sich auch um eine Zulassung in der EU. Ein entsprechender Antrag wurde im Oktober 2020 bei der europäischen Arzneimittelagentur Ema gestellt.

Biogen hat noch keine Preisvorstellung für Aducanumab veröffentlicht, Beobachter erwarten aber, dass das Medikament sehr profitabel für den Hersteller sein könnte.

Rund 30 Millionen Menschen weltweit leiden unter Alzheimer – allein in Deutschland leben nach Angaben der Deutschen Alzheimer Gesellschaft etwa 1,6 Millionen Menschen mit Demenz, der Großteil von ihnen hat Alzheimer.

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.