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Arzneiverordnung für die PraxisMonoklonale Antikörper nur für therapieresistente Migräne-Patienten

Hausärzte sollten bei der Verschreibung von Antikörper basierten Arzneimitteln nur in letzter Instanz greifen, mahnt die Arzneikommission der deutschen Ärzteschaft.

Monoklonale Antikörper sollten vorerst nur eingesetzt werden, wenn andere Arzneimittel zur Migräneprophylaxe versagt haben oder nicht vertragen werden. Daran erinnert ein Beitrag in “Arzneiverordnung für die Praxis” der Arzneikommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), der unter anderem Jahrestherapiekosten und Angaben zum sicheren Einsatz in übersichtlichen Tabellen aufführt (www.hausarzt.link/SFhLs).

In Deutschland sind drei monoklonale Antikörper zur Prophylaxe von Migräne bei Erwachsenen mit mindestens vier Migränetagen pro Monat verfügbar: Erenumab, Galcanezumab und Fremanezumab.

Aber: Nur für die recht kleine Untergruppe der bislang therapieresistenten Patienten liegen Studiendaten “mäßiger Qualität” vor und nur für diese wurde ein Zusatznutzen festgestellt (s. Tab.), heißt es. Für alle anderen Patienten sei der Nutzen unklar, da keine Daten aus direkt vergleichbaren Studien vorliegen.

 

Quelle: Dicheva-Radev, S. et al. Monoklonale Antikörper zur Prophylaxe von Migräne: Wirksamkeit und Stellenwert, AkdÄ, Arzneiverordnung in der Praxis (vorab online), 17.12.19

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