kurz + knappArzneikommission: Kein Zusatznutzen bei Dapagliflozinund Metformin

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) sieht weiterhin keinen Zusatznutzen sowohl für die freie als auch für die fixe Kombination von Dapagliflozin mit Metformin. Das teilte sie im Mai mit und schloss sich damit der Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) an. Über den Zusatznutzen beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).

Dapagliflozin ist zugelassen bei Erwachsenen mit Typ-2-Diabetes mellitus zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle als Monotherapie, wenn Diät und Bewegung allein den Blutzucker nicht ausreichend kontrollieren und Metformin, aufgrund einer Unverträglichkeit, als ungeeignet erachtet wird, oder als Add-on-Kombinationstherapie mit anderen blutzuckersenkenden Arzneimitteln. Die Fixkombination Dapagliflozin/Metformin ist unter anderem für Patienten, die bereits mit der Kombination aus Dapagliflozin und Metformin als separate Tabletten behandelt werden, zugelassen.

Die AkdÄ-Stellungnahmen finden Sie für Dapagliflozin unter hausarzt.link/JhHqTund für die Kombination mit Metformin unter hausarzt.link/rYy6d

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