Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

JugendschutzWHO liefert sich Schlagabtausch um E-Zigaretten

Die Tabakindustrie sagt, sie richtet sich mit E-Zigaretten an Raucher, die vom Tabak wegkommen wollen. Reine Taktik, sagt die WHO: Geschmacksrichtung Kaugummi und Ähnliches ziele auf anderes Publikum.

Sollten E-Zigaretten verboten werden? Das fordert zumindest die WHO.

Genf. Die Tabakindustrie versucht einem Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zufolge alle möglichen Tricks, um Kinder so jung wie möglich süchtig zu machen. Dazu gehöre, vor allem E-Zigaretten in bunten Farben fast wie Spielzeug zu vermarkten, berichtete die WHO am Donnerstag (23.5.) in Genf. In Europa sei die Lage besonders bedenklich, sagte der zuständige WHO-Abteilungsleiter Rüdiger Krech. Verkaufseinschränkungen nutzten wenig, wenn Jugendliche die Produkte im Internet bestellen könnten und die Behörden dem keinen Einhalt bieten würden.

Nach Angaben der WHO konsumieren nach Schätzungen rund 37 Millionen Teenager zwischen 13 und 15 Jahren bereits Tabak. Dazu gehören Zigaretten, Kau- und Schnupftabak. Dazu kämen noch Millionen, die E-Zigaretten nutzen. Die enthalten zwar keinen Tabak, aber Nikotin, und machen deshalb auch süchtig. Weil E-Zigaretten teils teuer sind, steigen viele junge Menschen, wenn das Geld ausgeht, auch auf Tabakprodukte um.

WHO fordert Verbot von E-Zigaretten

In der WHO-Europaregion sagten inzwischen 20 Prozent der 13- bis 15-Jährigen, sie hätten in den vergangenen 30 Tagen E-Zigaretten genutzt.  Unter den 16.000 Geschmacksrichtungen seien solche wie “Kaugummi” und “Bonbon”, die eindeutig auf Kinder zielten. Die WHO sieht daher Kinder und Jugendliche gefährdet und prangert entsprechende Werbung in Kinderfarben an, und solche mit Comicfiguren. Zudem würden Influencer rekrutiert, die ihren Anhängern gegen Bezahlung gefährliche Produkte als “cool” anpreisen würden.

Die WHO drängt Länder, die Möglichkeiten zum Konsum von Tabak- und anderen Nikotinprodukten stärker einzuschränken. Dazu gehören ein Verbot von E-Zigaretten mit verschiedenen Geschmacksrichtungen, Werbeverbote, höhere Steuern und 100-prozentige Rauchverbote in Innenräumen.

Auch Hersteller für Durchsetzung des Werbeverbots

Der deutsche Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) wehrte sich am Freitag (24.5.) gegen Kritik der WHO. Man habe sich 2019 verpflichtet, auf Werbung mit Comicfiguren oder ähnlichen Motiven, die das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten, zu verzichten, erklärte der Verband. Der VdeH betonte dagegen, dass seine Zielgruppe Erwachsene seien, die ihren Tabakkonsum reduzieren oder ganz einstellen wollten. Auch Erwachsene hätten “eine Vorliebe für fruchtige und süße Aromen”.

Der Verband räumte ein, dass Influencerinnen und Influencer trotz eines in Deutschland geltenden Werbeverbots E-Zigaretten anpriesen. Man distanziere sich deutlich von dieser Werbung und sei bereits mehrfach juristisch gegen Akteure vorgegangen, die sich nicht an geltendes Recht gehalten hätten. “Wir fordern eine stärkere Durchsetzung des Werbeverbots seitens der Behörden und Plattformbetreiber.”

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.