Gemeinsamer BundesausschussDMP KHK mit vielen Änderungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Disease-Management-Programm Koronare Herzkrankheit (DMP KHK) aktualisiert. Der Beschluss tritt frühestens ab 1. April 2020 in Kraft. Die meisten Änderungen bei Diagnostik und Therapie wurden an die Nationale Versorgungsleitlinie Chronische KHK angeglichen. Das gilt etwa für die Einschreibekriterien, bei denen das Belastungs-EKG entfällt. Die Diagnose kann jetzt mit nicht-invasiven Untersuchungen gesichert werden.

Ebenso wird die jährliche Risikoabschätzung gestrichen. Künftig gibt es individuelle Verlaufskontrollen: Dabei sollen Ärzte besonders die Schwere einer Angina pectoris nach CCS (Klassifikation der Canadian Cardiovascular Society) sowie kardiale Risikofaktoren erfassen. Mindestens jährlich sollen abhängig vom Risiko Laborkontrollen stattfinden, darunter eGFR, Blutzucker und Lipide.

Patienten mit einem BMI unter 30 kg/m2 sollen eine Gewichtszunahme vermeiden – Abnehmen wird nicht mehr empfohlen. Neu ist, dass Ärzte zu Schutzimpfungen raten sollen. Jeder KHK-Patient soll sich regelmäßig körperlich bewegen oder an einer Herzsportgruppe teilnehmen. Das DMP erhält weitere Hinweise zu Bewegung und Krafttraining.

Bei der Medikation ändert sich am meisten bei Lipidtherapie und Betablockern. Statine bleiben Mittel der ersten Wahl. Da der G-BA weder Belege für eine feste Hochdosis- noch für eine Zielwert-Strategie sieht, obliegt die Wahl Ärzten und Patienten. Bei Nebenwirkungen soll zunächst die Dosis des Statins reduziert und das Statin gewechselt werden. Darüber hinaus kann Patienten Ezetimib angeboten werden, “um hohe Statindosen zu vermeiden, wenn die LDL-Zielwerte unter niedrigen Dosen nicht erreicht werden”.

Nach einem akuten Herzinfarkt sollen KHK-Patienten mindestens ein Jahr Betablocker einnehmen. Denn eine Reduktion der Todesfälle sei nur für zwölf Monate belegt, begründet der G-BA. Lediglich wenn weitere Indikationen vorliegen, sollen Betablocker fortgesetzt werden.

Weiterhin sollen alle Patienten an geeigneten Schulungen teilnehmen. Der G-BA nennt dazu etwa Hypertonie, Diabetes und den Umgang mit Antikoagulantien. Abgeschwächt hat er die Empfehlung für eine Rehabilitation. All die Änderungen schlagen sich zum Teil auch in neuen Qualitätszielen und Dokumentationsvorgaben für Ärzte nieder.

Alle Details auf: www.hausarzt.link/f4D9Z

 

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