Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

ReisemedizinNeuer Spicker: STIKO gibt Empfehlungen zur Dengue-Impfung

Nach der Markteinführung von Qdenga® spricht die Ständige Impfkommission nun erstmals eine Empfehlung für einen Dengue-Impfstoff aus - allerdings nur für bestimmte Personen. Die neue Empfehlung finden Sie auch in unserem aktualisierten Reise-Impfspicker.

Wann macht eine Reiseimpfung gegen das Dengue-Fieber Sinn? Dazu hat sich die STIKO nun geäußert.

Berlin. Ende des vergangenen Jahres  ist der Dengue-Impfstoff Qdenga®  von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassen worden (“Der Hausarzt” berichtete), in Deutschland ist er inzwischen verfügbar. Nun haben die Ständige Impfkommission (STIKO) und die Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit (DTG) eine Empfehlung zu der Vakzine herausgegeben.

Die STIKO empfiehlt den Impfstoff demnach nur für Personen ab vier Jahren, die in der Vergangenheit eine labordiagnostisch gesicherte Dengue-Virusinfektion durchgemacht haben:

  • als Reiseimpfung vor Reisen in Dengue-Endemiegebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (z. B. bei längerem Aufenthalt oder aktuellem Ausbruchsgeschehen) oder
  • bei gezielten Tätigkeiten mit Dengue-Viren (z. B. in Forschungseinrichtungen oder Laboratorien) außerhalb von Endemiegebieten.

Keine Empfehlung für “Dengue-Naive”

Für „Dengue-Naive“ gibt es hingegen keine Empfehlung. Der Grund: “Die erste Infektion mit Dengue-Viren verläuft meist asymptomatisch oder mild. Schwere Verläufe sind bei Erstinfektion sehr selten. Bei Zweitinfektionen hingegen ist das Risiko für einen schweren Verlauf deutlich erhöht. Anhand der vorliegenden Studiendaten zum Impfstoff kann derzeit allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass bei Personen, die bisher noch keine Dengue-Infektion durchgemacht haben („Dengue-Naive“) eine erste Infektion nach der Impfung mit einem schweren Krankheitsverlauf einhergeht”, schreibt die Impfkommission.

Wenn nach eingehender ärztlicher Beratung eine Impfung bei „Dengue-Naiven“ entsprechend der Zulassung individuell erwogen wird, sollte die zu impfende Person ausführlich darüber aufgeklärt werden, dass das Risiko einer Infektionsverstärkung bei nachfolgender Infektion nicht ausgeschlossen werden kann.

Nachweis einer Infektion über Anamnese ausreichend

Bei Menschen, die bereits eine Infektion durchgemacht haben, sind anamnestische Angaben laut STIKO ausreichend, da häufig kein schriftlicher Nachweis über die Labordiagnostik einer früheren Infektion vorliegt. Eine Bestimmung des Serostatus vor der Impfung wird nicht empfohlen, da eine ausreichend zuverlässige Diagnostik nicht überall verfügbar ist.

Qdenga® ist ein Lebendimpfstoff und darf daher bei Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz sowie bei Schwangeren und Stillenden nicht angewendet werden, erinnert die STIKO.

Die Grundimmunisierung besteht aus zwei Impfstoffdosen, die subkutan im Mindestabstand von drei Monaten verabreicht werden. Vor Ausreise sollte die Impfserie abgeschlossen sein. Ob Auffrischimpfungen notwendig werden, kann derzeit nicht abschließend bewertet werden, da die Studien dazu noch nicht abgeschlossen sind, berichtet die Impfkommission. Sobald weitere Erkenntnisse vorliegen, werde die STIKO diese zusammen mit der DTG bewerten und ihre Empfehlung gegebenenfalls anpassen.

Die Impfung kann gleichzeitig mit der Reiseimpfung gegen Hepatitis A oder gegen Gelbfieber verabreicht werden. Die Impfkommission rät, die Vakzinen dann an unterschiedlichen Gliedmaßen zu verimpfen.

red

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.