Sächsische ImpfkommissionSIKO empfiehlt RSV-Impfung für Schwangere

Von der STIKO gibt es noch keine Empfehlungen zur Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus. Die Sächsische Impfkommission (SIKO) hingegen hat sich nun geäußert und empfiehlt die Impfung bei Schwangeren. Auch die Daten zur RSV-Impfung für Senioren hat sich die SIKO angesehen.

Wegen der Saisonalität von RSV hält die SIKO die Verimpfung an Schwangere zwischen September und Januar für sinnvoll.

Dresden. Die Sächsische Impfkommission (SIKO) hat Daten zu den neuen Impfstoffen gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) gesichtet und empfiehlt nun die RSV-Impfung in der Schwangerschaft, insbesondere bei Schwangeren, die sich zwischen September und Januar in der 32. bis 36. SSW befinden. Hierfür ist seit kurzem der Impfstoff Abrysvo® zugelassen (“Der Hausarzt” berichtete).

Die Impfung von Personen in der Altersgruppe ab 60 Jahren hingegen wird von der SIKO aus epidemiologischer Sicht derzeit noch nicht empfohlen. Zusätzlich zu Abrysvo®, das neben Schwangeren auch für Personen über 60 Jahren zugelassen ist, ist für Senioren zudem seit Kurzem die RSV-Vakzine Arexvy® verfügbar.

Die Wirksamkeit der verfügbaren Impfstoffe für Senioren sei jedoch belegt. Daher empfiehlt die SIKO eine partizipative Entscheidungsfindung.

Vonseiten der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt es bezüglich der RSV-Impfung aktuell noch keine Empfehlung. Die Kommission erarbeitet derzeit noch verschiedene für eine offizielle Empfehlung nötige Aspekte, etwa eine Modellierung zum möglichen Einfluss der Impfstoffe auf die RSV-Verbreitung in der Bevölkerung. Laut Professor Klaus Überla, Sprecher der STIKO-Arbeitsgruppe RSV, ist nicht zeitnah damit zu rechnen, dass die nötigen Daten für eine STIKO-Empfehlung vorliegen.

Für die RSV-Impfung bei Senioren, Menschen mit schweren pulmonalen oder kardiovaskulären Vorerkrankungen und Erwachsenen mit einer deutlichen Einschränkung der Immunabwehr haben sich zuletzt mehrere Fachgesellschaften und Institutionen in einem Positionspapier ausgesprochen.

Darin heißt es: „Neben den bekannten schweren Krankheitsverläufen von RSV-Infektionen bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern verursacht RSV insbesondere bei Älteren und bei Menschen mit Immunsuppression, mit hämato-onkologischen Erkrankungen, chronischen Lungenerkrankungen oder kardiovaskulären Erkrankungen eine relevante Morbidität und Mortalität.“ Eine Kostenübernahme könne individuell bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.

Neben den beiden RSV-Impfstoffen ist seit September mit Beyfortus® auch ein neuer monoklonaler Antikörper verfügbar, der Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison vor dem Erreger schützen kann. Hier hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kürzlich entschieden, dass das Antikörperpräparat zur Prävention schwerer RSV-Infektionen nur bei Risikokindern zulasten der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verordnet werden kann.

Ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf durch RSV besteht demnach beispielsweise bei Frühgeborenen sowie bei Säuglingen, die bestimmte Arten von Herzfehlern oder Trisomie 21 haben.

Bei Kindern ohne besondere Risikofaktoren sei die Gefahr eines schwerwiegenden Erkrankungsverlaufs – und damit auch der potenzielle Nutzen der Antikörpergabe – hingegen gering, so der G-BA. Zugelassen ist Beyfortus® auch für reif geborene, gesunde Kinder.

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.