Barmer-Arzneimittelreport 2021Riskante Arzneimittel gefährden Ungeborene

Fast 154.000 der bei der Barmer versicherten 13- bis 49-jährigen Frauen bekamen 2018 ein potenziell teratogenes Arzneimittel verordnet; mehr als 11.000 erhielten ein starkes Teratogen, welches das Risiko für grobstrukturelle Fehlbildungen bis zum Zehnfachen erhöht. Das geht aus dem Barmer-Arzneimittelreport 2021 hervor.

Von rund 66.500 analysierten Versicherten mit Entbindung im Jahr 2018 erhielten demnach 663 im ersten Schwangerschaftsdrittel ein potenzielles Teratogen, bei drei Prozent der Fälle handelte es sich um ein starkes Teratogen. 1.210 Versicherte bekamen im späteren Verlauf der Schwangerschaft potenziell fetotoxische Arzneimittel verordnet.

Der Barmer zufolge sollten Frauen im gebärfähigen Alter mit Dauermedikation einen Rechtsanspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan erhalten. Derzeit werde die Arzneimitteltherapie oft unzureichend dokumentiert. Die meisten Frauen, die vor einer Schwangerschaft regelmäßig Arzneimittel einnehmen, besäßen keinen Medikationsplan.

Vor allem für Gynäkologen sei es schwer bis unmöglich, Teratogene rechtzeitig abzusetzen. Laut Arzneimittelreport-Autor Prof. Daniel Grandt sollte die Gesamtmedikation junger Frauen grundsätzlich auf kindsschädigende Risiken geprüfen werden: In der Schwangerschaft komme ein Medikamenten-Check zu spät, um das ungeborene Kind vor Schäden zu schützen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.