Diabetes-MedikamentOzempic®: Behörde warnt vor Fälschungen

Derzeit sind in Deutschland Fälschungen des Diabetesmedikaments Ozempic® im Umlauf. Darauf macht das Regierungspräsidium Freiburg aufmerksam. Wie lassen sich Fälschungen vom Original unterscheiden?

Ozempic® ist zugelassen zur Behandlung eines unzureichend kontrollierten Typ-2-Diabetes (Symbolbild).

Stuttgart/Freiburg/Berlin. Das Regierungspräsidium Freiburg warnt vor Fälschungen des in Deutschland verfügbaren Diabetesmedikaments Ozempic® (Semaglutid) des Herstellers Novo Nordisk.

Von den Fälschungen gehen mit hoher Wahrscheinlichkeit “erhebliche Gesundheitsgefahren” aus, wie das Regierungspräsidium am Donnerstagabend (5.10.) in Absprache mit dem Stuttgarter Sozialministerium mitteilte.

Es sei nicht auszuschließen, dass sich mehrere gefälschte Packungen in Deutschland im Vertrieb befinden. Falls gefälschte Medikamente auftauchten, müssten diese in eine Apotheke gebracht werden. Die Originalpräparate des Herstellers Novo Nordisk seien nicht gefährlich.

Die Originale seien von den Fälschungen optisch leicht zu unterscheiden, schreibt das Regierungspräsidium (siehe Screenshot unten).

Ozempic wird als Injektion unter die Haut gespritzt. Bei der Originalspritze ist der drehbare Ring im hinteren Bereich hellblau. Bei der Fälschung ist er nach Angaben des Präsidiums grau. Der Injektionsknopf am Ende der Spritze sei bei der Originalspritze grau, bei der Fälschung hingegen blau.

In Deutschland liegt die Überwachung des Arzneimittelverkehrs bei den jeweils zuständigen Behörden der Bundesländer. Sie können für deutschlandweit vertriebene Fälschungen Warnungen aussprechen.

Ozempic® wird zur Behandlung eines unzureichend kontrollierten Typ-2-Diabetes bei Erwachsenen als Zusatz zu Diät und körperlicher Aktivität angewendet.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat aktuell erneut darauf aufmerksam gemacht, dass Ozempic® – ebenso wie das Diabetes-Medikament Trulicity® – weiterhin nur beschränkt verfügbar sind.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte habe deshalb nochmals darauf hingewiesen, beide Präparate ausschließlich zur Behandlung eines Typ-2-Diabetes zu verordnen und die entsprechenden Empfehlungen zu beachten.

Werden die Arzneimittel auf einem Privatrezept verordnet, muss laut KBV eine zugelassene Indikation angegeben sein. Fehlt diese Angabe, sollte die Apotheke mit dem verordnenden Arzt Rücksprache halten, um sich die Indikation bestätigen zu lassen.

Auch unter Vorlage des Arztausweises sollte keine Abgabe erfolgen. Bei Kassenrezepten ist die Angabe der Indikation nicht erforderlich, da hier von einem zulassungskonformen Einsatz ausgegangen wird.

Aufgrund des Engpasses wird zudem empfohlen, dass die verordnete Menge den Bedarf für drei Monate nicht übersteigen sollte.

Grund für den seit Monaten anhaltenden Engpass ist ein weltweit gestiegener Bedarf, der zumindest in Teilen auf den Einsatz der Produkte zur Gewichtsreduktion (Off-Label-Use) zurückzuführen ist.

Trulicity® und Ozempic® mit einem Wirkstoff aus der Gruppe der GLP-1-Rezeptor-Agonisten (Dulaglutid bzw. Semaglutid) sollen auch beim Abnehmen helfen. Beide Arzneimittel sind allerdings nur zur Mono- oder Kombinationstherapie des Typ-2-Diabetes zugelassen.

Semaglutid ist mittlerweile auch unter dem Handelsnamen Wegovy® erhältlich (“Der Hausarzt” berichtete), allerdings in einer anderen Wirkstärke und zu einem deutlich höheren Preis.

Wegovy® ist zur Gewichtsregulierung ergänzend zu einer kalorienreduzierten Ernährung und verstärkten körperlichen Aktivität zugelassen, als sogenanntes Lifestyle-Arzneimittel wie alle Präparate zur Gewichtsreduktion jedoch nicht zu Kassenlasten verordnungsfähig.

dpa/red

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