Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

SäuglingeMit 2+1-Impfschema gegen Meningokokken-B

Das Besondere an der invasiven Meningokokken-Erkrankung ist der rasche zeitliche Verlauf und die Schwere, erklärte Dr. med. Stephan von Landwüst, Leverkusen. Nach der Inkubationszeit zwischen zwei und fünf Tagen zeigen sich erste unspezifische grippeähnliche Symptome. Wird dann nicht rasch gehandelt, kann es trotz Antibiotikagabe und intensivmedizinischer Behandlung innerhalb von 24 – 48 Stunden zu schwersten und poten-ziell tödlichen Verläufen mit Meningitis und Sepsis kommen.

Um diesem Schicksal zu entgehen, sollten Eltern von ihrem Kinderarzt über die Risiken einer Erkrankung aufgeklärt, dabei aber nicht unnötig verunsichert werden, so von Landwüst. Dann sollte die Möglichkeit der Impfung gegen die Meningokokken kommuniziert und diese zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die Tat umgesetzt werden.

Bisher konnten zwei Monate alte Säuglinge mit einem 3+1 Schema geimpft werden. Seit kurzem jedoch kann der Meningokokken-B-Impfstoff (Bexsero®) einem positiven Votum der europäischen Zulassungsbehörde EMA gemäß ab diesem Alter mit dem Schema 2+1 angewandt werden. Einer ersten Dosis folgt eine zweite mit vier Monaten und eine Auffrischimpfung nach einem Jahr. Maßgebend für diese Änderung des Labels waren “Real-World-Daten” aus Großbritannien, wie Claudia Montenbruck, München, berichtete. Dort wurden Säuglinge im Rahmen des Routine-Impfprogramms mit diesem neuen Schema geimpft. Innerhalb von drei Jahren führte dies zu einem Rückgang der Meningokokken-B-Fälle um 75 %.

Quelle: Digitales Meet-the-Expert zur Meningokokken-Impfung, veranstaltet von GSK am 14. Juli 2020

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.