Nuvaxovid XBB.1.5Dritter angepasster Corona-Impfstoff zugelassen

Nach den beiden mRNA-Vakzinen von Moderna und Biontech/Pfizer ist nun ein dritter an die XBB.1.5-Variante angepasster Corona-Impfstoff in der EU zugelassen worden: Die protein-basierte Vakzine Nuvaxovid XBB.1.5 des Herstellers Novavax. Was sagt die STIKO zu dem neuen Impfstoff?

Mit Nuvaxovid XBB.1.5 steht für Herbst und Winter ein dritter angepasster Corona-Impfstoff zur Verfügung.

Brüssel. Die Europäische Kommission hat den an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten Impfstoff Nuvaxovid XBB.1.5 für Personen ab 12 Jahren zugelassen. Bei Nuvaxovid handelt es sich um eine protein-basierte Vakzine.

Das Paul-Ehrlich-Institut teilt dazu mit: “Bei seiner Entscheidung, die Zulassung zu empfehlen, bewertete der CHMP (Anm. d. Red.: Bewertungsausschuss der europäischen Arzneimittelbehörde EMA) Labordaten, die zeigen, dass der angepasste Impfstoff eine angemessene Immunreaktion gegen XBB.1.5 auslösen kann. Der Ausschuss berücksichtigte auch Daten aus einer Studie mit zuvor geimpften Erwachsenen, die zeigten, dass Nuvaxovid, wenn es an einen anderen verwandten Sars-CoV-2-Stamm, Omicron BA.5, angepasst wurde, eine starke Immunreaktion gegen diesen Stamm auslösen konnte.”

Auf der Grundlage dieser Daten sei der Ausschuss zu dem Schluss gekommen, dass Nuvaxovid XBB.1.5 voraussichtlich eine angemessene Immunreaktion gegen XBB.1.5 auslösen wird. Das Sicherheitsprofil von Nuvaxovid XBB.1.5 dürfte nach Einschätzung des CHMP mit dem des ursprünglich zugelassenen Nuvaxovid vergleichbar sein. Dies wurde auch durch die klinischen Daten bestätigt, die für die Version des Impfstoffs gegen Omicron BA.5 vorliegen.

Die häufigsten Nebenwirkungen von Nuvaxovid XBB.1.5 sind demnach Schmerzen und Empfindlichkeit an der Injektionsstelle, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen und allgemeines Unwohlsein.

Die STIKO empfiehlt Auffrischimpfungen bei bestehender Basisimmunität unter anderem für Personen ab sechs Monaten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf, Personen ab 60 Jahren, Menschen in Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches und pflegendes Personal. Verabreicht werden sollte die Auffrischimpfung in der Regel zwölf Monate nach der letzten Impfung oder Infektion.

Dafür empfiehlt die Impfkommission einen für die jeweilige Altersgruppe zugelassenen Varianten-adaptierten Impfstoff. Auch Nuvaxovid kann bei über 18-Jährigen bei individuellem Wunsch nach entsprechender Beratung für die Auffrischimpfung verwendet werden, ist jedoch nach Einschätzung der STIKO in der Schutzwirkung unterlegen. In Ausnahmefällen ist auch die Anwendung bei 12-17-Jährigen laut STIKO möglich.

red

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.