Berlin. Bis 19. März war die DiGA Zanadio Frauen vorbehalten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte die Einschränkung dann jedoch aufgehoben.
Nun hat auch das Institut des Bewertungsausschusses nachgezogen. Laut einem Beschluss wird bei der EBM Nr. 01473 die Anmerkung: „Die Gebührenordnungsposition 01473 ist ausschließlich bei Patientinnen berechnungsfähig“ zum 1. Juli gestrichen.
Einmal im Behandlungsfall
Die Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung von Zanadio bringt 64 Punkte oder 7,35 Euro. Sie kann einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden, im Krankheitsfall höchstens zweimal.
Weiter einschränkend darf sie nicht in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen angesetzt werden. (at)
Beschluss Bewertungsausschuss zu Zanadio