OrganspendeOnline-Register kommt im März

Das neue Online-Register für Organspender nimmt langsam Form an. Allerdings könnte die Teilnahme zunächst niedrig ausfallen, da eine Registrierung in Bürgerämtern nicht möglich ist.

Bald soll es möglich sein, seine Organspendebereitschaft online zu erklären.

Berlin. Ab März 2022 sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, ihre Organspendebereitschaft online zu registrieren. Der Abruf der Erklärungen durch die Entnahmekliniken soll dann ab dem zweiten Quartal möglich sein. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Dr. Petra Sitte hervor.

Hausärzte sollen beraten

Die Hausärzte sollen die Beratung zur Organ- und Gewebespende übernehmen. Dazu haben die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Hausärzteverband ein „Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch“ erstellt. Zudem erhalten die Praxen ab Januar ein „Standardinformationspaket“ zur Weitergabe an Patienten. Bis Ende Dezember soll der Bewertungsausschuss über die Vergütung entscheiden, die Anpassung des einheitlichen Bewertungsmaßstabs tritt dann zum März in Kraft.

Für die Registrierung wird die Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises benötigt. Ab Juli soll dann auch der Zugang über die Krankenkassen-App und die Authentifizierung mittels der elektronischen Gesundheitskarte möglich sein.

Registrierung über Bürgerämter vorerst nicht möglich

Der wichtige Zugang über die Bürgerämter wird den potenziellen Organspendern aber zunächst verschlossen bleiben. „Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat einen Verfahrensvorschlag entwickelt, wie die Abgabe von Erklärungen in die behördliche Software der Bürgerämter integriert werden und Erklärungen dort aufwandsarm abgegeben werden könnten.“ Allerdings hätten die Bundesländer in verschiedenen Fachgesprächen deutlich gemacht, dass sie die Abgabe von Erklärungen zur Organspende in den Bürgerämtern „insgesamt sehr kritisch“ sehen.

Offenbar haben sie verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich einer Aufgabenübertragung auf die Kommunen durch den Bund, auch die zeitlichen Aufwände in den Ämtern sowie die Ausgaben der Kommunen sind ihnen ein Dorn im Auge. Technische Voraussetzungen wurden in Ländern und Kommunen noch nicht geschaffen. red

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