Erfurt. Die Landesärztekammer Thüringen fürchtet einen Flickenteppich bei den berufsrechtlichen Regelungen zu Online- und Videosprechstunden für Mediziner. Nötig sei eine bundesweit weitgehend einheitliche Regelung zur sogenannten ärztlichen Fernbehandlung, sagte Kammerpräsidentin Ellen Lundershausen am Dienstag (25. April) in Erfurt. Anderenfalls drohe ein Szenario, wonach es Ärzten in manchen Bundesländern erlaubt sein könnte, Patienten ausschließlich online – also ohne persönlichen Arztkontakt – zu behandeln, und in anderen nicht.
Die Liberalisierung der Fernbehandlung wird derzeit unter Ärzten kontrovers diskutiert. Sie ist eines der Themen des Deutschen Ärztetages vom 8. bis 11. Mai in Erfurt. Es liegt ein Antrag zur Änderung der Musterberufsordnung vor. In den einzelnen Bundesländern gelten jeweils eigene Berufsordnungen, die von den Landesärztekammern beschlossen werden. Sie orientieren sich in der Regel an der Musterberufsordnung.
Bisher ist eine Fernbehandlung nur im Zuge einer laufenden Therapie möglich und auf bestimmte Erkrankungen und ärztliche Fachgruppen beschränkt. Seit Sommer 2017 vergüten gesetzliche Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen Videosprechstunden ambulant tätiger Ärzte.
Die Thüringer Kammer sieht die Fernbehandlung allerhöchstens als Ergänzung der bisherigen ärztlichen Angebote. Priorität habe nach wie vor die persönliche Arzt-Patienten-Beziehung, betonte Lundershausen. In Schleswig-Holstein hatte die Landesärztekammer die Berufsordnung kürzlich geändert. Dort ist Ärzten die Behandlung ausschließlich über Kommunikationsmedien nunmehr erlaubt. In Thüringen ist dies bislang verboten.
Quelle: dpa/th