StatistikEinnahmen und Reinertrag von Ärzten steigen

Neue Zahlen zur Höhe der Praxiseinkommen hat das Statistische Bundesamt vorgelegt. Danach beträgt im Jahr 2019 der Praxis-Reinertrag bei Ärzten durchschnittlich 296.000 Euro, Allgemeinärzte und Gynäkologen sind dabei allerdings das Schlusslicht.

Arztpraxen haben 2019 durchschnittlich 71,2 % ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung erwirtschaftet.

Berlin. – Aus den statistischen Zahlen , die das Statistische Bundesamt jetzt zur Höhe der Praxiseinkommen vorgelegt hat, ergeben sich für Arztpraxen durchschnittliche Einnahmen von 602.000 Euro, denen Aufwendungen von 306.000 Euro entgegenstehen. Den größten Anteil an den Einnahmen haben mit 71 Prozent die Kassenabrechnungen. 26 Prozent der Honorare gehen auf Privatabrechnungen zurück. Den größten Kostenblock in den Praxen bilden die Aufwendungen für das Personal (28 Prozent). 23 Prozent verschlingen die Sachaufwendungen.

Allgemeinmediziner liegen unter dem Durchschnitt

Im Vergleich zu den Zahlen aus dem Jahr 2015 ergibt sich damit ein Zuwachs: Vor sechs Jahren beliefen sich die durchschnittlichen Einnahmen auf 507.000 Euro und der Reinertrag auf 258.000 Euro. Blickt man auf einzelne Fachgruppen, zeichnet die Statistik für 2019 ein differenzierteres Bild: Allgemeinärzte zum Beispiel kommen auf einen Reinertrag, der fast 50.000 Euro unter dem Durchschnitt aller Arztpraxen liegt (2019: 252.000 Euro, 2015: 227.000 Euro). Ebenso Gynäkologen: Ihr durchschnittlicher Reinertrag wird mit 251.000 Euro angegeben (2015: 217.000 Euro).

Zahnärzte mit höheren Unkosten

Deutlich höhere Aufwendungen als Ärzte müssen Zahnärzte stemmen. Ihre Sach- und Personalkosten liegen 2019 im Schnitt bei 470.000 Euro. Damit bleibt von den Einnahmen in Höhe von 721.000 Euro (2015: 594.000 Euro) ein Reinertrag je Praxis von im Mittel 251.000 Euro (2015: 214.000 Euro) übrig. Die Honorare kommen dabei – anders als bei den Ärzten – zu etwa gleichen Teilen von den Krankenkassen und aus Privatabrechnungen (52 versus 48 Prozent).

Der Reinertrag bezeichnet die Summe, die nach Abzug der Aufwendungen von den Einnahmen übrigbleibt. Er berücksichtigt aber noch nicht die Kosten, die Praxisinhabern etwa für Altersversorgung, Absicherung gegen Invalidität, Krankenversicherung oder die Praxisübernahme entstehen. red

 

 

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