Abrechnung33042 EBM auch bei einem Organ abrechenbar

Die sonografische Untersuchung des Abdomens nach 33042 EBM rechnen Hausärzte sehr oft ab. Sie ist bei mehreren oder nur einem Organ erlaubt - jedoch gibt es eine Ausnahme.

Als Chronikerin und aufgrund der akuten Cholezystitis braucht Frau D. mehrfach Untersuchungen bei ihrem Hausarzt (s. Kasuistik).

EBM

Da es bereits der zweite persönliche Kontakt im Quartal ist, rechnet der Hausarzt neben der Chronikerpauschale II die Sonografie mit der 33042 EBM ab, außerdem ein ausführliches Gespräch (03230 EBM). Die Laboranalysen rechnet die Laborgemeinschaft ab.

Bei den beiden nächsten Kontakten kann der Hausarzt einmal die 03230 EBM ansetzen, bei der Kontrolle nach einer Woche fallen noch einmal die 33042 sowie die 03230 EBM an.

GOÄ

Bei Privatpatienten kann die Praxis bei neuem Behandlungsfall die Nrn. 1, 7, 250, 410 und 420 GOÄ abrechnen, zusätzlich die anfallenden Laboranalysen als Einzelleistung. Am Folgetag erfolgt die Abrechnung der Nrn. 7 und 410 (GB), am dritten Tag die Nrn. 3 und 7.

Bei Besserung nach einer Woche kann die Praxis die Sonografie mit 410 und 3 x 420 und erneut der Nr. 7 GOÄ ansetzen.

HZV

Würde Frau D. an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) in Westfalen-Lippe teilnehmen, könnte die Praxis die Oberbauchsonografie nach 33042 EBM in allen aktuellen Verträgen (AOK, BKK/IKK im GWQ-Vertrag, BKK im Spectrum-Vertrag, EK, IKKclassic, Knappschaft, LKK und TK) als Einzelleistung mit 21 Euro abrechnen.

Wie bei der KV-Abrechnung wäre dies höchstens zweimal im Behandlungsfall möglich.

Schwerpunkt: 33042 EBM

Die 33042 EBM (15,91 Euro), die sonografische Untersuchung des Abdomens, ist die am häufigsten abgerechnete Sonografieleistung bei Hausärzten. Sie beinhaltet vier unterschiedliche Leistungen, die Sonografie des Abdomens oder dessen Organe und/oder des Retroperitoneums oder dessen Organe einschließlich der Nieren.

Das heißt, die Komplexziffer ist auch abrechenbar, wenn nur ein Organ (etwa Gallenblase) untersucht wird. Nur bei alleiniger Untersuchung der Nieren ist die 33043 EBM (9,01 Euro) anzusetzen. Wer die 33042 EBM abrechnen will, braucht eine Genehmigung seiner KV. Die 33042 ist in einem Behandlungsfall höchstens zweimal abrechenbar.

Das gilt auch dann, wenn aus medizinischen Gründen, wie bei der Verlaufskontrolle eines Gallenblasenhydrops, mehrere engmaschige Kontrollen erforderlich sind. Bei Kontrolluntersuchungen während einer Sitzung, wie bei der Untersuchung der Harnblase vor und nach Miktion, kann die 33042 EBM nur einmal abgerechnet werden; denn in der Legende heißt es “je Sitzung”.

Wenn die Praxis bei einem Bauchaortenaneurysma-Screening die 01748 EBM abrechnet und eine zusätzliche Sonografie weiterer abdomineller Organe medizinisch indiziert ist, kann die Praxis die 33042 ebenfalls ansetzen. Allerdings erfolgt die Honorierung dann automatisch mit einem Abschlag von 70 Punkten, wodurch sich das Honorar auf 8,12 Euro halbiert.

Quellen:

www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)

www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)

Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), begründet von Dr. med. D. Brück, Version 4.27, Stand Juni 2020

Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand Januar 2021

www.springermedizin.de/goae-ebm/15083006

www.hausaerzteverband.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche (letzter Aufruf 9.2.2021)

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