Forum PolitikHZV-Vertrag mit IKK classic in weiteren Regionen

Der HZV-Vertrag mit der IKK classic wurde bereits vor einigen Jahren bundesweit verhandelt und wird seitdem fast **deutschlandweit** mit dem Ziel einer **flächendeckenden**, **leitlinienorientierten** und **qualitätsgesicherten** Versorgungssteuerung sowie einer darauf basierenden Verbesserung der medizinischen Versorgung der Patienten umgesetzt.

Nun wurde der bewährte Vertrag auch in den Regionen Brandenburg, Rheinland- Pfalz und dem Saarland ausgerollt, sodass die Teilnahme von Hausärzten und die Einschreibung von Patienten ab sofort möglich sind. Somit wird nahezu allen Patienten, die bei der IKK classic versichert sind, die Möglichkeit geboten, sich in die HZV einzuschreiben und von den Vorteilen zu profitieren. So profitieren berufstätige Patienten beispielsweise von dem Angebot einer Terminsprechstunde in den Praxisrandzeiten oder an Samstagen.

Durch eine Laufzeit des HZV-Vertrages bis mindestens Mitte 2020 und eine einfache Vergütungsstruktur in festen Euro-Preisen mit überschaubaren Dokumentationsziffern, ist der bürokratische Aufwand in der Praxis gering und eine gute Planungs- und Zukunftssicherheit für die teilnehmenden Hausärztinnen und Hausärzte sichergestellt.

Die Fallwerte sind durch Pauschalen, Zuschläge und Einzelleistungen deutlich höher als im KV-System. Dabei steht der Hausarzt im Zentrum der medizinischen Versorgung. Der teilnehmende Arzt ist zur Teilnahme an Qualitätszirkeln und Fortbildungen verpflichtet und gewährleistet so eine qualitativ hochwertige und strukturierte Versorgung auf Basis integrierter Behandlungspfade.

Auch die Ausbildung und der Einsatz der VERAH®, die als qualifizierte Versorgungsassistentin Hausbesuche für den Arzt selbständig durchführen kann und auch bei Prävention, Rehabilitation sowie Koordinations- bzw. Managementaufgaben unterstützt, werden gefördert.

Wenn Sie Fragen haben oder eine persönliche Beratung benötigen, hilft das HZV-Team gerne weiter.

Die vollständigen Vertragsunterlagen finden Sie auf der Webseite des Deutschen Hausärzteverbandes (www.hausaerzteverband.de) in der Rubrik Hausarztverträge.

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