UrteilUngeimpfte Arzthelferin scheitert vor Oberverwaltungsgericht

Gegen das Verbot des Gesundheitsamtes, die Praxisräume zu betreten, zog eine nicht geimpfte Mitarbeiterin einer Zahnarztpraxis vor Gericht. Ihre Argumentation, bei der vorherrschenden Omikron-Variante gebe es auch mildere Mittel, zog bei den Richtern nicht.

Gericht bestätigt: Ungeimpfte Zahnarzthelfern darf Praxis nicht mehr betreten.

Koblenz. Eine nicht gegen Corona geimpfte Zahnarzthelferin hat einen Rechtsstreit vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz verloren. Sie scheiterte mit ihrem Eilantrag gegen ein Verbot des Gesundheitsamtes des Kreises Südliche Weinstraße, die Praxisräume zu betreten, verbunden mit der Androhung eines Zwangsgeldes von 1000 Euro.

Das teilte das OVG in Koblenz am Freitag (1.9.) mit (Az: 6 B 10723/22.OVG). Laut dem Infektionsschutzgesetz müssen unter anderem Mitarbeiter von Arztpraxen seit 15. März 2022 einen Impf- oder Genesenennachweis gegen das Coronavirus vorlegen können.

Tests statt Impfungen

Die Arzthelferin hatte laut OVG argumentiert, Paragraf 20a des Impfschutzgesetzes verstoße inzwischen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und somit gegen die Verfassung.

Sie begründete dies damit, dass eine Wirksamkeit der Impfungen bei der nunmehr vorherrschenden Omikron-Variante BA.5 im Vergleich zu den Vorgängervarianten deutlich nachgelassen habe. Somit gebe es mit Tests ein milderes und effektiveres Mittel zur Vermeidung von Corona-Infektionen.

Gericht: Impfungen schützen vor Infektionen

Das OVG ließ sich in seinem Beschluss von dieser Annahme nicht überzeugen: Impfstoffe könnten immer noch vor Infektionen schützen. Das Gericht verwies auch auf die geplante Einführung angepasster Impfstoffe an die Virusvarianten BA.4 und BA.5.

Quelle: dpa

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