Hannover. Noch sind die Kassenärztlichen Vereinigungen damit beschäftigt, Abläufe festzulegen, um festzustellen: Welche Praxen erhalten in welcher Höhe die neuen, monatlichen TI-Pauschalen?
Das Bundesgesundheitsministerium hatte die Regeln und die Erstattungsbeiträge, die ab 1. Juli an die Praxen gehen sollen, sehr kurzfristig am 28.Juni festgelegt.
Erstattungsbeiträge an Kriterien geknüpft
Die Kriterien, die die KVen abfragen müssen, sind nicht ganz unkompliziert: Schließlich ist die Höhe des Erstattungsbetrags auch davon abhängig, wie viele Ärzte in der Praxis arbeiten, ob bereits ein neuer Konnektor installiert wurde oder ob ein Tausch noch ansteht, wie viele und welche TI-Anwendungen installiert wurden und einsatzbereit sind.
Und schon scheinen Praxissoftwarehersteller gierig auf die Erstattungsbeiträge zu sein, die ihre Preise ohne nähere Begründung nach oben angepasst haben, und zwar genau an die Höhe der Erstattungsbeiträge.
Zumindest ein Softwareunternehmen habe die Preiserhöhung offen mit der Einführung der neuen TI-Finanzierung begründet. Diese Erfahrung haben zumindest Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein gemacht, kritisiert die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVN) am Donnerstag (27.7.).
KVN-Vorständin empört
„Viele Mitglieder haben sich über die schriftliche Ankündigung eines Softwareanbieters über diese neue Preispolitik bei uns beschwert. Die Einführung der neuen monatlichen Erstattungspauschalen im Rahmen der Nutzung der TI haben einige Anbieter dazu genutzt, entsprechender Dienstleistungen preislich zu erhöhen. Damit wird der gesamte Erstattungsbetrag von ihnen vereinnahmt“, erklärt Nicole Löhr, Vorständin der KVN.
Löhr weiter: „Es kann nicht sein, dass so manches Unternehmen auf der Seite der Praxissoftwarehersteller mehr Geld von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten verlangt, um die notwendigen Wartungsarbeiten an den Konnektoren durchzuführen. Immerhin handelt es sich hierbei um einen gesetzlichen Auftrag, dessen Erfüllung nun nicht der Umsatzmaximierung einiger Anbieter dienen darf – und zwar auf Kosten der niedergelassenen Mitglieder. Außerdem sehe ich keine Mehrleistung der Unternehmen, die die gestiegenen Kosten rechtfertigt. Die kurze Fristsetzung für die Vertragsumstellung während der Sommerferien ist darüber hinaus nicht hinnehmbar.“