Jameda siegt vor dem LandgerichtArzt verliert Rechtsstreit gegen Bewertungsportal

Das Arztbewertungsportal Jameda hat auf dem Profil eines Kieler Zahnarztes zehn gute Bewertungen gelöscht. Warum, darüber wurde in München vor Gericht gestritten. Der Mediziner wollte die Bewertungen wieder online gestellt haben - das Gericht sah das anders.

Bewertungen können mit wenigen Klicks abgegeben werden und über die Reputation entscheiden.

München. Im Streit um gelöschte Bewertungen im Internetportal Jameda hat das Münchner Landgericht I die Klage eines Zahnarztes aus Kiel abgewiesen. Der Mediziner hatte Jameda verklagt, weil das Portal Anfang 2018 zehn seiner positiven Bewertungen gelöscht hatte.

Warum, darüber gingen die Meinungen der Streitparteien auseinander: Jameda mit Sitz in München betonte, die Löschung der Bewertungen sei erfolgt, weil sich deren Echtheit nicht habe überprüfen lassen. Für den Zahnarzt war sie eine Reaktion auf die Kündigung seiner kostenpflichtigen Mitgliedschaft. Er verlangte von Jameda, die Bewertungen wieder online zu stellen.

Umgekehrte Beweislast

Das Gericht erteilte der Forderung nun eine Absage. „Der Arzt konnte nicht zur Überzeugung der Kammer nachweisen, dass, wie von ihm behauptet, die Löschungen als Reaktion auf seine Kündigung erfolgt seien“, hieß es. Eine Sanktionierung des Klägers sei hier nicht ersichtlich. Auch die Voraussetzungen für eine Wiederveröffentlichung der gelöschten Bewertungen liegt laut Gericht nicht vor. Anders als bei negativen Bewertungen, deren Echtheit im Streitfall Jameda beweisen muss, liege die Beweislast bei den positiven Kommentaren im Zweifel zuallererst bei dem Arzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Stärkung der Aussagekraft

Jameda begrüßte unmittelbar nach der Urteilsverkündung die Entscheidung: „Das heutige Urteil bestätigt einmal mehr unser konsequentes Vorgehen gegen manipulierte Bewertungen und bestärkt uns in unserem weiteren Kampf gegen Fake-Bewertungen jeder Art“, sagte Geschäftsführer Florian Weiß. Kommentare werden demnach nur bei ausreichender Beweislast gelöscht, „unabhängig vom Kundenstatus des Arztes“, so Weiß.

Der Kieler Zahnarzt wollte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Urteil äußern. „Wir warten erst die schriftliche Urteilsbegründung ab und überlegen dann, ob wir das Urteil anfechten“, sagte sein Anwalt.

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.