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Neues PortalHausärzteverband baut Online-Service aus

Ab sofort können Hausärzte aus Nordrhein-Westfalen ihre Mitgliedschaft im Hausärzteverband und die Teilnahme an Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) online beantragen. Das spart Bürokratie. Bald soll das Angebot auch in weiteren Regionen zur Verfügung stehen.

Tastatur statt Papierberg: Der Verband bietet Hausärzten neue Online-Services an

Ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) wurde getan. Ab sofort können Hausärzte, zunächst aus Nordrhein-Westfalen, ihre Teilnahme an den HZV-Verträgen papierlos und unkompliziert online erklären.

Auch die Mitgliedschaft im Hausärzteverband können sie im neuen Online-Portal www.hausarztservice-online.de ab sofort ganz einfach übers Internet beantragen. Das neue Angebot steht zunächst Hausärzten aus Nordrhein-Westfalen zur Verfügung, weitere Regionen werden zeitnah folgen.

Der Online-Prozess zur Teilnahme an den HZV-Verträgen erfragt Stammdaten wie Praxisadresse, BSNR, Bankverbindung usw.. Zudem müssen Hausärzte Angaben zu ihren Qualifikationen und der Praxisausstattung machen, die teils Teilnahmevoraussetzungen darstellen und teils vergütungsrelevant sind. Die zu tätigenden Angaben entsprechen denen, die bislang auf der Teilnahmeerklärung per Papier abgefragt wurden.

Ausfüllen von mehreren Teilnahmeerklärungen entfällt

Bisher mussten Hausärzte, die ihre HZV-Teilnahme beantragen wollten, je HZV-Vertrag eine Teilnahmeerklärung ausfüllen, die sie anschließend per Fax an de HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG geschickt haben. Dies konnte bei einer Teilnahme an allen Verträgen in Nordrhein-Westfalen das Ausfüllen von sechs Teilnahmeerklärungen bedeuten.

Mit dem neuen Online-Prozess müssen sie alle Angaben nur noch einmal ausfüllen. Per Klick können sie die HZV-Verträge auswählen, an denen sie eine Teilnahme beantragen möchten.

Die eingegebenen Daten werden im Nachgang automatisch an die HÄVG übermittelt und die Hausärzte erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Nach Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen erhält die Praxis wie bisher je HZV-Vertrag ein Bestätigungsfax.

Verbandsmitgliedschaft ebenfalls online beantragen

Neben der Möglichkeit zur HZV-Teilnahme können Hausärzte, die noch nicht Mitglied in einem der Landesverbände des Deutschen Hausärzteverbandes sind, online auch ihre Mitgliedschaft im Verband beantragen.

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