Künstliche IntelligenzEthikrat: KI darf menschliche Entfaltung nicht einschränken

Künstliche Intelligenz (KI) darf den Menschen nicht ersetzen, erklärte Professor Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrates bei der Präsentation der Stellungnahme: "Mensch und Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz". Der Medizin ist ein großes Kapitel gewidmet.

In der Medizin kommen immer mehr KI-gestützte Produkte zum Einsatz.

Berlin. Der Deutsche Ethikrat hat sich für strikte Begrenzungen bei der Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) ausgesprochen. “Der Einsatz von KI muss menschliche Entfaltung erweitern und darf sie nicht vermindern”, sagte Professor Alena Buyx, die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, am Montag (20.3.). “KI darf den Menschen nicht ersetzen”, betonte Buyx, bei er Präsentation der gut 280 Seiten umfassenden Stellungnahme “Mensch und Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz” in Berlin.

KI-Systeme hätten heutzutage bereits in nahezu alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens Einzug gehalten. Diese reichten von Krebsdiagnostik in der Medizin und intelligenten Tutorsystemen in der Schule über Empfehlungssysteme auf Onlineplattformen bis hin zu Software, die Entscheidungen im Sozial-und Justizwesen oder bei der Polizei unterstützen soll, erklärte Buyx.

KI Vorteile in der Medizin

Insbesondere in der medizinischen Forschung kämen KI-gestützte digitale Produkte zunehmend im Gesundheitssystem zum Einsatz. Das könne Vorteile haben. Der Ethikrat nennt beispielhaft die Durchsuchung großer Datenbanken, um treffsichere Vorhersagen über individuelle Krankheiten, die Ausbreitung eines Virus oder zur Struktur komplexer Moleküle zu machen.

Für Diagnostik und Therapie – etwa bei Brust – und Prostatakrebs – würden zunehmend KI-Instrumente entwickelt.

“Einer der wenigen medizinischen Handlungsbereiche, in denen KI-basierte Systeme zum Teil ärztliches bzw. anderes Gesundheitspersonal weitgehend oder sogar vollständig ersetzen können – jedenfalls in funktional-technischer Hinsicht – ist die Psychotherapie”, so Buyx weiter.

Ärztlichen Kompetenzverlust vermeiden

Bei der Entwicklung und Nutzung von KI-Produkten müsse allerdings ein ärztlicher Kompetenzverlust vermieden werden. Eine vollständige Ersetzung von Ärztinnen und Ärzten durch ein KI-System gefährde das Patientenwohl und sei auch nicht dadurch zu rechtfertigen, dass schon heute in bestimmten Versorgungsbereichen ein akuter Personalmangel bestehe, erklärte der Ethikrat.

KI besser als das Herkömmliche? Dann für alle!

Dabei gelte es, das Vertrauensverhältnis zwischen allen beteiligten Personen zu schützen und die vollständige Ersetzung medizinischer Fachkräfte zu vermeiden.

KI-Anwendungen, die nachweislich herkömmlichen Behandlungsmethoden überlegen seien, sollten allen einschlägigen Patientengruppen zur Verfügung stehen, so eine weitere Forderung des Ethikrates.

Die Stellungnahme finden Sie hier: Mensch und Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.