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Zimmermann rechnet abU-Vorsorgen sind kein TSS-Terminfall

Seit Ende September können Hausärzte bei U-Vorsorgen keine Vermittlung mehr abrechnen. Betroffene Ärzte werden damit rechnen müssen, dass die Leistung nicht vergütet wird.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am 26. September vom Bewertungsausschuss (BA) Nachbesserungen bei den neuen Honorarregelungen zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gefordert. Betroffen sind einige BA-Beschlüsse vom 1. September. Laut BMG wurden hier handwerkliche Fehler gemacht, die der BA nun beseitigen muss. Da auch Leistungsbereiche betroffen sind, die mit der Quartalsabrechnung 3/2019 bereits in Rechnung gestellt wurden, könnte es sein, dass die betroffenen Hausärzte ihr extrabudgetäres Honorar nicht bekommen!

Eine solche Beanstandung, die nur Hausärzte betrifft, ist die Neuregelung, dass Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern auch einen Zuschlag erhalten sollen, wenn diese über die Terminservicestelle (TSS) vereinbart wurden. Hier hat der BA dem BMG zufolge übersehen, dass Früherkennungsuntersuchungen in der Regel mit den Leistungen der Versichertenpauschale abgerechnet werden. Nach Auffassung des BMG gibt es deshalb keine Grundlage für die Gewährung von Zuschlägen – wie im BA-Beschluss geschehen – auch in Fällen, in denen die gleichzeitige Erbringung und Berechnung der Leistungen der Versichertenpauschale und der Früherkennungsuntersuchung unterbleibt. Bei den planbaren Früherkennungsuntersuchungen für Kinder handele es sich vielmehr um zeitlich genau definierte Routineuntersuchungen, die bereits nach altem Recht extrabudgetär vergütet werden.

Wichtig: Hier muss der BA einen “Blackout” gehabt haben. Denn beschlossen hatte er, dass bei einer Vermittlung eines TSS-Termins für ein Kind zu einer Vorsorgeuntersuchung die Versichertenpauschale und ggf. andere kurative Leistungen extrabudgetär vergütet werden. Hausärzte hätten hier bei schneller Vermittlung einen Zuschlag nach 04010 EBM zur Versichertenpauschale und zusätzlich auch zur Vorsorgeleistung erhalten. Das war dem BMG offensichtlich zu viel. Deshalb fällt diese Regelung jetzt weg.

Hausärzte, die diese Leistung im dritten Quartal 2019 neben einer reinen Vorsorgeleistung abgerechnet haben, werden diesen Zuschlag deshalb vermutlich nicht bezahlt bekommen.

Zu den weiteren Beanstandungen sollte es noch im Oktober ein klärendes Gespräch mit KBV und Kassen geben. Wir informieren weiter auf www.hausarzt.digital 

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