Anhörung zum DigitalgesetzE-Akte: Darum sollte keine Löschung von Daten möglich sein

Kernstück des Digitalgesetzes ist die Elektronische Patientenakte. Experten stellten sich den Fragen der Politiker im Gesundheitsausschuss. Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband war dabei.

Versicherten sollte es nicht ermöglicht werden, Daten aus ihrer E-PA zu löschen. Darin sind sich Ärztinnen und Ärzte einig.

Berlin. Laut Digitalgesetz soll die elektronische Patientenakte (E-PA) für alle GKV-Versicherten Anfang 2025 verpflichtend eingeführt werden. Den Einführungstermin sieht Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende GKV-Spitzenverband kritisch.

Gerade laufe noch das Gesetzgebungsverfahren, die Kassen müssten noch einiges leisten, um die neue E-PA mit dem Widerspruchsverfahren zu entwickeln. Pfeiffer schlug vor, den Einführungstermin der E-PA um ein halbes Jahr auf Mitte 2025 zu verschieben.

Sowohl Vertreter von Krankenkassen als auch die der Ärzteschaft wiesen darauf hin, dass eine strukturierte Erfassung der Daten in der E-PA das A und O ist. Dass Krankenkassen Befunde und Dokumente ihrer Versicherten einscannen und in die E-PA einpflegen – das lehnten die Experten ab. Solch ein Vorgehen sei schon allein deshalb unsinnig, sagte etwa Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, weil Krankenkassen gar nicht entscheiden könnten, welche Befunde wichtig seien. Dies könnten nur Ärztinnen und Ärzte überblicken.

Lücken zumindest verschattet sehen

Ist es besser, GKV-Versicherten eine Löschungsmöglichkeit ihrer Daten in der E-PA anzubieten oder eine Verschattung? Prof. Ferdinand M. Gerlach, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin an der Goethe Universität Frankfurt, plädierte dringend für die Verschattungslösung. Und zwar müsse die Verschattung auch sichtbar für Ärztinnen und Ärzte sein, befand Gerlach, weil diese dann um eine möglicherweise entscheidend wichtige Lücke wüssten.

„Wenn Versicherte einen Teil ihrer Daten löschen können, dürfen sich Ärztinnen und Ärzte nicht mehr auf die E-PA verlassen. Sie könnten dann gezwungen sein, wieder alles in einer Primärakte zu dokumentieren“, warnte Gerlach.

Zum Problem führte Gerlach auch ein Beispiel an: Die Einnahme eines Antidepressivums, das vom Psychiater verschrieben worden sei, sei wichtig für den Kardiologen zu wissen. Zumindest wisse der Kardiologe bei einer Verschattung, das etwas in der Medikationsliste fehlt. Die Verschattung sei die viel bessere Lösung, denn dann könne auch der Patient oder der Notarzt diese bei Bedarf auflösen.

Leben ohne E-PA ist auch riskant

Gerlach plädierte auch dafür, umfassend über die Vorteile einer E-PA aufzuklären. In Deutschland hätten die Menschen bislang wenig Erfahrung. Es sei wichtig zu erklären, warum eine E-PA wichtig ist und welche Vorteile zum Beispiel ein Medikationsplan bietet.

Dabei sollte der Staat auch darüber aufklären, welche Risiken eine Nichtnutzung der E-PA mit sich bringt und warum es schlecht sein kann, Daten in der E-PA zu schwärzen oder zu löschen, so Gerlach weiter.

Mit der E-PA bekämen Patienten auch erstmals zu sehen, welche Gesundheitsdaten über sie gespeichert werden und wer diese sieht, nannten Experten auch einen weiteren Vorteil einer E-PA. So sei es möglich, Datenmissbrauch zu erkennen und zwar flächendeckend.

Steinzeit-EBM und E-Rezept

Eine Schlüsselposition, waren sich die Experten weitgehend einig, würden die Digitalen Identitäten einnehmen. Diese müssten nun so schnell wie möglich ins Gesetz aufgenommen werden. Erst dann könnten einfache und nutzerfreundliche Regelungen – wie etwa Freischalten durch Biometrie – eingeführt werden.

Auch Fragen rund um das E-Rezept tauchten auf. Was könnte zum Beispiel helfen, dass mehr E-Wiederholungsrezepte ausgestellt werden?, wollte ein Politiker von Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, wissen. „Hier trifft digitale Versorgung auf Versorgungsregeln der Steinzeit“, erklärte Beier.

Eine Umdefinition des Arzt-Patienten-Kontakts sei nötig. Derzeit sei es so, dass ein Chroniker achtmal im Jahr einbestellt werden müsse, damit die Praxis wirtschaftlich arbeiten könne. Hier müssten andere Regeln her.

HZV als gutes Vorbild

Auch wurde Beier gefragt, was er von dem Vorschlag, die Attestpflicht für Kinderkrankengeld in den ersten drei Tagen zu streichen, halte. „ich kann diese Frage guten Gewissens beantworten“ sagte Beier, da bis zu 40 Prozent der Kinder- und Jugendlichen auch über die Hausärztinnen und Hausärzte versorgt würden.

Jede bürokratische Regel weniger sei zu begrüßen, sagte Beier. Allerdings wies er darauf hin, „dass auch unser Dasein“ – so wie in der HZV – grundsätzlich honoriert werden muss und nicht nur der persönliche Kontakt.

Hausärztliche Strukturen, unterstrich auch Gerlach, müssten gestärkt werden. Es dürften nicht noch mehr Schnittstellen geschaffen werden.

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