Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

eRezeptBlanko, Tinte oder Nadel: So läuft es wie gedruckt

Mit dem elektronischen Rezept hat der Praxisdrucker bald ausgedient? Von wegen! Es wird eher komplizierter. Vom richtigen Papierformat, über die Anbindung an die Praxissoftware bis hin zur einfachen Lösung häufiger Druckerprobleme haben die "Rauchenden Köpfe" einen Überblick zusammengestellt.

Die Versorgung gesetzlich Versicherter wird künftig digital, daher hat der gut gediente und sich nur äußerst selten bei der Arbeit quer stellende Nadeldrucker bald ausgedient. Ein Geräusch, welches früher an jedem Bankschalter zum natürlichen Grundgeräusch gehörte, wird bald auch in Arztpraxen verstummen.

Nicht, weil die Drucker unzuverlässig, teuer im Unterhalt oder wartungsintensiv wären, denn das waren sie nun wirklich nicht – sie liefen und liefen und liefen -, sondern weil bald QR-Codes in die tägliche Verschreibungspraxis Einzug halten.

Beginnend mit dem elektronischen Rezept (eRezept) wird auch das Betäubungsmittelrezept in absehbarer Zeit digitalisiert werden.

Wann, steht in den Sternen, denn die Einführung des eRezepts ist zwar zum 1. Januar 2022 vorgesehen, aber nach dem holprigen Start der elektronischen Krankmeldung (eAU) seit 1. Oktober vermutlich nicht mehr flächendeckend und ohne Übergangsquartal(e) zu schaffen.

eRezept doch nicht das Ende des Ausdrucks?

Abgeschafft wird der Papierausdruck mit dem eRezept in Deutschland aber nicht, eher verkompliziert: Vorgesehen ist für das eRezept nämlich der Ausdruck auf weißem Papier mit mindestens DIN A5-Größe. Das liegt an den neuen QR-Codes, von denen in Zukunft vier auf dem Rezept zu finden sind. Sie passen technisch einfach nicht auf das kleine Muster 16 in DIN A6 rosa.

Wenig nachhaltig ist auch der Weg zum eRezept ohne PIN, bei dem wir QR-Codes ausdrucken müssen. Denn wir haben die Wahl zwischen dem teuren rosa “Sicherheits”-Papier ab DIN A5 oder beliebigem DIN A4-Papier. Andere Länder haben dies schon längst gänzlich ohne Papier und voll digital umgesetzt!

Hinzu kommt, zumindest als Ausfallabsicherung bei einer Störung der Telematikinfrastruktur (TI), dass uns das rosa Kassenrezept sowie das rosa Sicherheitspapier in A5 und A4 vermutlich noch Jahre begleiten wird, da diese “offline” benutzt werden können. Vorausgesetzt, der Gesetzgeber lässt dies trotz fehleranfälliger TI noch zu.

Was bedeutet das nun für die Praxis? Und wie sollte sie künftig ausgestattet sein?

Wie drucken wir?

Waren bis vor Kurzem nur Laserdrucker für den Druck in der Praxis zugelassen, so gilt dies inzwischen auch für Tintenstrahldrucker. Wichtig: Aber nur, wenn ein “Prüfzeugnis zur Herstellung von Urschriften von Urkunden” deren Eignung belegt!

Teure geprüfte Tinte oder das Original ist somit einzusetzen, während bei Laserdruckern auch günstigerer Toner von Fremdherstellern problemlos möglich sind. Lediglich den Ausdruck im “Eco-Modus” hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wegen schlechterer Lesbarkeit ausgeschlossen (Link-Tipp zum Blankoformulardruck: https://hausarzt.link/g6Z1K)

Ein Vorteil der Tintenstrahldrucker ist, dass sie oft weniger Platz benötigen (gerade im Sprechzimmer). Hingegen bieten Laserdrucker mit mehreren Schächten den Vorteil, nicht ständig händisch mit dem entsprechenden Formular oder Format “gefüttert” werden zu müssen.

Worauf drucken wir?

Ärztinnen und Ärzte drucken im kassenärztlichen Alltag entweder auf Musterformulare, die über spezielle Verlage oder die Kassenärztliche Vereinigung (KV) verschickt werden, oder auf rosa “Sicherheitspapier” in DIN A5 oder DIN A4.

Hinzu kommt das rosa Kassenrezept in DIN A6. Dieses wird meist in ähnlicher Form und gleichem Format auch in “grün” für verschreibungs-, aber nicht rezeptpflichtige Medikamente oder in “blau” für Privatversicherte verwendet. Darüber hinaus gibt es das etwas breitere Betäubungsmittelrezept, welches offiziell ausschließlich per Nadeldrucker bedruckt oder per Hand ausgefüllt werden darf.

Bisher nicht vorgesehen kommt mit der neuen elektronischen Krankmeldung (eAU) noch DIN A4 und DIN A5 in der Farbe “weiß” hinzu. Das “Stylesheet” der eAU, das Muster 1 ersetzt, soll genauso wenig auf Sicherheitspapier gedruckt werden wie das in den Startlöchern stehende elektronische Rezept.

Da bislang auch Kopien und Briefe auf weißem DIN A4 gedruckt wurden, dürfte das bisher jede Praxis in Verwendung und selbst bezahlt haben. Während die Kassen die Kosten für das rosa Sicherheitspapier und Musterformulare tragen, werden also bei Kopien und Briefen die Papieranschaffungskosten (übrigens ohne extra Kostenerstattung) an die Arztpraxen weitergereicht, ohne diese an der Kostenersparnis teilhaben zu lassen.

Wo drucken wir?

Während manche Praxen ein zentrales Druckerzimmer betreiben, das dann immer extra aufgesucht werden muss, dürfte die Mehrheit der Praxen den Tresen und die ärztlichen Arbeitsplätze mit Druckern ausgestattet haben.

Ideal ist hier, wenn alle Drucker ins Netzwerk eingebunden sind: Nur so kann jeder Drucker von jedem Arbeitsplatz aus angesteuert werden. Sollte ein Drucker mal mit Problemen ausfallen, so ist hier eine “Redundanz” gesichert.

Dies muss aber von der Praxissoftware unterstützt werden. Manche Programme älteren Ursprungs können unterschiedliche Drucker mit unterschiedlichen Schächten für manche Formulare leider nicht ansteuern.

Praxistipp: Um den Betrieb Ihrer Praxis zu sichern, klären Sie immer mit Ihrem Softwarehaus (PVS), welche Drucker diese empfehlen. Gerne kann hier auf ein älteres Modell zu einem günstigeren Preis zurückgegriffen werden, insofern es noch neu oder beispielsweise als Leasingrückläufer günstiger gebraucht bezogen werden kann.

Im Sprechzimmer benötigt man im Alltag bisher am meisten A6-Rezept, DIN A5 rosa und DIN A4 weiß, da man ja Patienten gelegentlich einen Ausdruck vom Brief oder Labor mitgibt.

Die Formulare in A4 rosa sind eher seltener. Papier per Hand einlegen oder “Zentral am Tresen” drucken reicht hier völlig aus. Wer sich teure Extraschächte beim Druckerkauf fürs Arztzimmer sparen möchte und Platzprobleme hat, kann dieses seltene Format meist an den Tresen oder ins Backoffice verbannen.

Eine schicke Lösung ist es, wenn man über manuellen Einzug die A6-Formate bedruckt. Ist es mal nicht “in rosa”, dann kann rasch das “grüne” oder “blaue” Pendant aufgelegt werden.

Da in der Apotheke “blaue” Rezepte wie “grüne” behandelt werden, kann man sich letztere eigentlich auch sparen – und damit auch deren Lagerung.

Hinter den “Rauchenden Köpfen” stecken vier Praxiserfahrene, die sich unermüdlich dafür einsetzen, die Bürokratie im Praxisalltag zu minimieren: Dr. Sabine Frohnes, Dr. Christoph Claus, Timo Schumacher und Moritz Eckert. Aus ihrer Feder stammen etwa die bekannten EBM- und GOÄ-Spicker. Tipps zu Abrechnung und Regressschutz publizieren sie in jeder Ausgabe von “Der Hausarzt”.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.