Ab 1. JuliE-Rezept auf E-Gesundheitskarte – ein Digital-Turbo?

Ab 1.7. sollen E-Rezepte auch über die E-Gesundheitskarte (E-GK) abgewickelt werden können. Mit dieser Möglichkeit soll endlich digitaler Schwung ins Gesundheitswesen kommen. Ob das alles so schnell funktioniert wie erhofft, bleibt abzuwarten. Denn bisher gibt es kaum Erfahrung mit diesem Einlöseweg.

E-Rezepte sollen ab dem 1.7. über die E-GK papierfrei eingelöst werden können.

Stuttgart. Bislang läuft das E-Rezept eher schleppend. Die Gründe dafür sind bekannt: Der Einlöseweg über die Apps, der für die Praxen die interessanteste Lösung wäre, ist aufgrund der hohen App-Sicherheitsanforderungen in der Anwendung meist zu kompliziert für die Versicherten.

Der zweite Einlöseweg über einen Papierausdruck klappt ganz gut, berichten Ärztinnen und Ärzte. Dabei wird in der Praxis ein Ausdruck mit einem QR-Code erzeugt, erklärt Hannes Neumann, Gematik-Produktmanager E-Rezept bei einer Fortbildung zum E-Rezept am Freitag (23.6.) von der Landesärztekammer gemeinsam mit der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg.

Bei diesem Papierausdruck ist keine Unterschrift der Ärztin oder des Arztes nötig, es handelt sich auch um kein offizielles Dokument. Der Ausdruck, der in der Apotheke entsorgt werden kann, enthält lediglich die nötigen Informationen, damit die Apotheke die Rezeptdaten und die Verordnung abrufen kann.

Schweiß verwischt QR-Code

Dieser Einlöseweg ist recht simpel. Allerdings bringt er Praxen keine wirkliche Entlastung. Außerdem berichten Praxischefinnen und -chefs von einem immensen Toner- und Papierverbrauch. Auch gebe es vor allem im Sommer Probleme, wenn der Papierausdruck von Versicherten mit verschwitzen Händen transportiert wird. Schnell sei der QR-Code nicht mehr lesbar.

Der dritte Einlöseweg, der ab 1. Juli zur Verfügung stehen soll, ist der Weg über die elektronische Gesundheitskarte (E-GK). Dabei werden keinerlei Daten auf der E-GK gespeichert. Die Vorlage der Karte dient lediglich dazu, die Apotheke zum Datenabruf über ihre TI zu autorisieren (Übersicht der Einlösewege siehe Grafik).

Bestellt ein Patient nun zum Beispiel per E-Mail oder telefonisch ein Wiederholungsrezept, verordnet die Praxis das Rezept ganz normal über die TI. Ein Ausdruck ist nicht erforderlich. Der Patient kann im Anschluss in eine Apotheke seiner Wahl gehen, die E-GK zum Einlösen des Rezepts vorlegen und seine Medikamente abholen.

Info an die Patienten: Rezept steht bereit

Wichtig: Die Praxis muss die Versicherten informieren, dass das Rezept fertig ist und sie in die Apotheke gehen können. Das ist allerdings auch schon jetzt bei einer „normalen“ Rezeptbestellung der Fall.

Der Deutsche Hausärzteverband hat allerdings Zweifel daran, dass das ganze Prozedere tatsächlich gleich so gut funktioniert wie angepriesen.

Moritz Eckert, Hausarzt in Herzberg, macht das grundsätzlich so, dass er seinen Patientinnen und Patienten kommuniziert: Die Rezepte sind am nächsten Tag ab 11 Uhr abholbereit. Dies werde sich mit dem Einlöseweg über die E-GK nicht ändern, so Eckert weiter.

Wichtig: Ansonsten muss die E-GK weiterhin, sofern der Patient im Quartal noch nicht in der Praxis war, in der Praxis eingelesen werden.

Merke: Wenn Änderungen auf dem E-Rezept über die E-GK notwendig sind, muss das E-Rezept zunächst gelöscht werden. Das kann in der Arztpraxis oder in der Apotheke geschehen. Wichtig ist die Löschung auch, weil ansonsten das Arzneibudget der Praxis fälschlicherweise belastet würde.

E-Rezept: Infopaket fürs Wartezimmer

Um auch Patienten über die neue Möglichkeit zu informieren, stellt die gematik ein digitales Infopaket für das Wartezimmer zum Download bereit. Hierin enthalten sind unter anderem Infomaterialen, Videos für ein Wartezimmer-TV, Plakate für die Praxisräume, Flyer für Patienten sowie eine Checkliste für die Praxen. Zum 1. Juli sollen Infos zur neuen Möglichkeit, das E-Rezept über die E-GK zu erhalten, hinzugefügt worden sein, erklärt Neumann.

Das Infopaket der Gematik zum E-Rezept kann heruntergeladen werden unter: E-Rezept Paket

E-Rezept noch nicht für alles

Die Möglichkeit private Rezepte auf digitalem Weg einzulösen, soll in etwa einem halben Jahr möglich sein. Eine Versichertenkarte wird es nicht geben. Vielmehr setzen die privaten Krankenkassen auf die Vergabe von Versichertennummern bzw. von sogenannten Gesundheits-Identitäten.

BG-Rezepte können bald ebenfalls über die Versichertenkarte abgewickelt werden – der Patient merkt davon nichts. Bei der Abrechnung, erklärt Gematik-Manager Neumann, werden die Rezepte automatisch auseinanderdividiert, der Unfallversicherungsträger erhält die für ihn notwendige Information.

Bis Pflegeheime an die TI angeschlossen werden, wird es allerdings noch ein bis zwei Jahre dauern, meint Neumann.

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