Richtlinie in Kraft: Krankentransporte auf Rezept auch zu Vorsorgen

Bestimmte GKV-Versicherte, die einen Termin zum Check-up oder einer Krebsvorsorge haben, können sich auf GKV-Kosten zum Termin bringen lassen. Die geänderte Krankentransport-Richtlinie ist am Mittwoch (11.1.) in Kraft getreten.

Die geänderte Krankentransport-Richtlinie ist am 11. Januar in Kraft getreten.

Bereits im Oktober 2022 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) <a href=”http://”>die Krankentransport-Richtlinie ergänzt und klargestellt: Bestimmte GKV-Versicherte haben Anspruch auf die Verordnung von Krankenfahrten auch zu Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen.

Dies gilt für Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“. Auch Immobile, die einen Einstufungsbescheid gemäß SGB XI in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 bei der Verordnung vorlegen und bei Einstufung in den Pflegegrad 3 wegen dauerhafter Beeinträchtigung ihrer Mobilität einer Beförderung bedürfen, können auf GKV-Kosten zur Vorsorge.

Den Anspruch haben außerdem Versicherte, die bis zum 31. Dezember 2016 in die Pflegestufe 2 eingestuft waren und seit 1. Januar 2017 mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind.

Die geänderte Richtlinie ist am 11. Januar in Kraft getreten. red

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