RechtBehandlungsfehler 2021: In 1.293 Fällen Anspruch auf Entschädigung

Zwei Diagnosen gehörten laut Bundesärztekammer 2021 zu den häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlern geführt haben. Insgesamt hat die Kammer mehr als 5000 Entscheidungen zu Behandlungsfehlern getroffen.

Hausärzte finden sich an zweiter Stelle der Fachgebiete mit den häufigsten Vorwürfen eines Behandlungsfehlers.

Insgesamt 5.324 Entscheidungen haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen 2021 zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen. In 1.416 Fällen wurde ein Behandlungsfehler bejaht. Das teilt die Bundesärztekammer (BÄK) Mitte November anlässlich der Veröffentlichung der Behandlungsfehlerstatistik 2021 mit.

In 1.293 Fällen wurde der Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, heißt es von der BÄK. Die Patienten hätten deshalb Anspruch auf eine Entschädigung gehabt. In 180 Fällen sei ein Behandlungsfehler festgestellt worden, ohne dass ein Gesundheitsschaden damit in Verbindung gebracht werden konnte.

Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren laut Bundesärztekammer Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. Vom Fachgebiet her wurde denn auch am häufigsten der Vorwurf eines Behandlungsfehlers gegenüber der Orthopädie/Unfallchirurgie erhoben (393 Fälle im niedergelassenen Bereich). Dahinter folgten im unter den Niedergelassenen hausärztlich tätige Ärzte (184).

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.