Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

CoronaBayern, Sachsen-Anhalt: ÖPNV-Maskenpflicht fällt

In Bussen und Bahnen ist die Maske noch Pflicht. Erste Bundesländer schaffen diese nun aber ab. Andere Länder wollen noch nicht nachziehen. In der Bundesregierung ist das Echo geteilt. Auch die Isolationspflicht wurde in einigen Ländern bereits abgeschafft.

Einige Länder setzen bei der Maskenpflicht im Nahverkehr auf Freiwilligkeit. Im Fernverkehr gilt die Maskenpflicht noch bis April 2023.

Berlin. Erste Bundesländer schaffen die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ab. Die Kabinette von Bayern und Sachsen-Anhalt begründeten ihre Entscheidungen am Dienstag (6.12.) mit einer stabilen Infektionslage. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kritisierte das Vorpreschen. FDP-Chef Christian Lindner begrüßte es hingegen.

Nachdem die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am Montag (5.12.) keine gemeinsame Linie zur Maskenpflicht im ÖPNV vereinbaren konnte, gehen nun Bayern und Sachsen-Anhalt voran.

Infektionslage “seit langem stabil”

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte zur Begründung, das Coronavirus mache nicht mehr den Hauptteil der Viruserkrankungen aus – Influenza und RS-Virus hätten viel höhere Anteile bei den Erkrankten in Krankenhäusern.

Insofern sei eine Maskenpflicht zum Schutz vor dem Coronavirus nicht mehr verhältnismäßig. Die Staatsregierung spreche weiterhin eine Empfehlung zum Tragen von Masken aus. Bezüglich der Corona-Situation schrieb Ministerpräsident Markus Söder (CSU) auf Twitter: “Die Infektionslage ist seit langem stabil.”

Freiwilligkeit im Nahverkehr

Auch Sachsen-Anhalt setzt künftig auf Freiwilligkeit beim Tragen von Masken im Personennahverkehr. Die Pflicht soll hier schon zum 8. Dezember fallen. Darauf hat sich das Kabinett am Dienstag verständigt, wie aus Regierungskreisen verlautete. Das Land setze damit auf mehr Eigenverantwortung, hieß es.

Schleswig-Holstein will in der nächsten Woche über ein Ende der Maskenpflicht in Bus und Bahn entscheiden. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte vor drei Wochen bereits als Ziel verkündet, die bis Jahresende befristete Maskenpflicht nicht zu verlängern. Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg, das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern halten zunächst weiter an der Maskenpflicht fest, wie die Landesregierungen am Dienstag deutlich machten.

Einige Länder heben Isolationspflicht auf

Bundesgesundheitsminister Lauterbach sieht das Ende der Maskenpflicht im ÖPNV kritisch. “Ich bin einfach davon nicht überzeugt”, sagte der SPD-Politiker am Dienstag (6.12.) in Berlin mit Blick auf die Pandemielage.

In der GMK hätten er und der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, am Montag nochmals deutlich gemacht, dass es keine Gründe gebe, jetzt zu sagen, man könne auf Masken und auf die Isolation von Corona-Infizierten verzichten. Lauterbach verwies auf eine zu erwartende ansteckendere Virusvariante, dazu nun auch andere RS-Viren und eine Grippewelle.

Trotzdem haben mittlerweile Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hessen und Rheinland-Pfalz die Isolationspflicht von mindestens fünf Tagen für positiv Getestete aufgehoben, die das RKI nach wie vor empfiehlt.

Immer schwieriger, Maskenpflicht durchzusetzen

Anders positionierte sich FDP-Chef Lindner. Es sei eine “richtige Entscheidung”, dass Bayern bei den Corona-Schutzmaßnahmen wieder stärker auf die Eigenverantwortung setze, schrieb der Bundesfinanzminister am Dienstag (6.12.) auf Twitter. “Hoffe, dass dieser Entschluss bald auch bundesweit Schule macht”, fügte Lindner hinzu.

Der Verband der Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt das Aus für die Maskenpflicht im ÖPNV. “Es gibt weder aus dem Ausland, wo seit Monaten keine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen mehr herrscht, noch aufgrund uns bekannter wissenschaftlicher Studien Erkenntnisse, dass die Infektionszahlen außergewöhnlich steigen, wenn im ÖPNV keine Maske mehr getragen wird”, sagte Sprecher Lars Wagner.

Zudem sei es immer schwieriger, die Maskenpflicht auch tatsächlich durchzusetzen. Wagner wies aber auf Probleme für das Personal hin, wenn bei Nahverkehrsverbindungen über Grenzen von Bundesländern hinweg unterschiedliche Regeln gelten.

Andere Zuständigkeiten

Der Chef der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Martin Burkert, sprach sich dafür aus, auch in Fernzügen auf die Maskenpflicht zu verzichten. “Keiner kann mehr nachvollziehen, warum in den Fernverkehrszügen noch Maskenpflicht herrscht”, sagte Burkert der Deutschen Presse-Agentur.

Während die Bundesländer über eine Maskenpflicht im Nahverkehr selbst entscheiden können, ist für den Fernverkehr der Bund zuständig. Nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz des Bundes gilt dort die Maskenpflicht noch bis April 2023.

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.