Greifswald. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat am Freitag (22. April) die Corona-Hotspot-Regelung für Mecklenburg-Vorpommern gekippt.
Das Gericht gab einem einstweiligen Rechtsschutzantrag in wichtigen Punkten statt. Die außer Vollzug gesetzten Schutzmaßnahmen beträfen insbesondere das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske, teilte eine Gerichtssprecherin mit.
Die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) hatte die Landesregierung bereits am Gründonnerstag weitgehend aufgehoben.
Gericht: Überlastung für Kreis und Stadt einzeln feststellen
Der Landtag in Schwerin hatte am 24. März das gesamte Bundesland zum Corona-Hotspot erklärt, um flächendeckend die damals geltenden Schutzmaßnahmen weiterführen zu können.
Die besonders hohe Zahl an Corona-Neuinfektionen und eine drohende Überlastung der Krankenhauskapazitäten hätte laut Gericht jedoch für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt einzeln festgestellt werden müssen, um diesen zum Hotspot zu erklären. Dies sei nicht erfolgt, monierten die Richter.
Ohne den Landtagsbeschluss hätten die meisten Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz Anfang April geendet – in den meisten Bundesländern ist es so gekommen. Lediglich Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg erklärten sich komplett zu Corona-Hotspots.
Lauterbach hatte betont: Gesetz gerichtsfest
In Mecklenburg-Vorpommern zog die AfD-Landtagsfraktion dagegen vor Gericht. Die Hotspot-Regelung war in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Dauer bis zum 27. April beschlossen worden.
Das Urteil bedeutet auch eine Schlappe für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der die Hotspot-Regelung immer wieder verteidigt hatte. Auf die Frage, ob das Gesetz bzw. die Erklärung eines Gebietes zum Hotspot vor einem Gericht Bestand hätte, hatte Lauterbach am 28. März im Anschluss an eine Gesundheitsministerkonferenz erklärt: „Ja, das glaube ich auf jeden Fall.“ (dpa/at)