kurz + knappLeserbriefe

“Sie haben zu viele alte Patienten!”

Betreff: “Hausärzte nur noch Erfüllungsgehilfen für Geriater?”, HA 10, 5.6.16, S. 16

Randbemerkungen aufgrund 34 Jahre Landarztpraxis. Der Autor verweist zusätzlich auf seinen Artikel “Woran stirbt der Mensch” (Z.Allg.Med. 2001; 77:192-195).

Wieder einmal Vorschriften und Einschränkungen allgemeinärztlicher Tätigkeit. Viele, viel zu viele Abrechnungsziffern, die aber überwiegend den Spezialisten zukommen. Insgesamt mit dem Ziel, die hausärztliche Tätigkeit und ihre eigentlichen Aufgaben einzuschränken.

Wer sich als Hausarzt bemüht, den gesundheitlichen, familiären und sozialen Problemen seiner immer älter werdenden Klientel gerecht zu werden, der bedarf keiner teuren und überflüssigen Fortbildung von 160 Stunden. Er hat auch weder Zeit, noch das Geld noch die Möglichkeit, ein Klinikjahr einzuschieben. Die Zwangsfortbildung mit Punktesammlung ist an sich schon eine Zumutung – um kein Kraftwort zu gebrauchen. Als “freier” Arzt suche ich Fortbildung nach meinem Gusto, nicht in “IGeLn aber richtig” oder in zwangsverordneten, überteuerten Kursen.

Zur geriatrischen Praxis gehören auch die Kenntnis des Umfeldes und der Familien, die muss man sich verschaffen. Nicht zuletzt ist das auch eine soziale Medizin, vor der bereits Rudolf Virchow 1948 in seinem Bericht an die Preußsche Regierung über die katastrophale Armut und Seuchenlage in Oberschlesien schreibt: “Die Medizin muss notwendigerweise eine sociale sein; oder sie wird nicht sein!”

Geriatrie wurde und wird in jeder Allgemeinpraxis “nothwendigerweise” geleistet. Die Sterbezahlen (an 1.452 Verstorbenen) belegen den Alterungsprozess: In den 60er Jahren starben die Männer im Schnitt mit ca. 60 Jahren, die Frauen um die 70; 1997 die Männer mit 78, die Frauen mit 86 Jahren. Allerdings hat die aufwendige Betreuung eines Pflegeheims zu einer Überalterung der Klientel geführt.

Diese bedingt auch die vielen Akuteinsätze zu allen Tages- und Nachtzeiten. Korrekter Opiateinsatz und palliative Maßnahmen waren bei uns längst üblich, als die KVen noch im Tiefschlaf lagen. Zusammenarbeit mit Diakonie und Gemeindepfarrer selbstverständlich.

Anerkennung durch die KV? “Laden Sie sich nicht so viele Schwerkranke auf den Hals” und “Sie haben zu viele alte Patienten, verjüngen Sie Ihre Klientel”, “Samstagssprechstunde? Sie verwöhnen Ihre Patienten” Sic!

Bezeichnend ist auch, dass der spezialisierte Geriater nur diagnostisch tätig werden soll. Er kennt also das Umfeld kaum oder gar nicht, darf sich aber an der Gewinn bringenden jährlichen Vorstellung aller Alten erfreuen. Die Verantwortung und allfälligen Besuche macht freundlicherweise der Hausarzt zum Minimaltarif. Und die an Bett oder Krankenfahrstuhl Gefesselten sieht der Fachmann sowieso nicht.

Meine Famulli haben in ihrer jeweils zweimonatigen Famulatur einen guten Einblick in das Mögliche und Nötige bekommen; aber auch gesehen, wie verkorkst das ganze Gesundheitssystem ist.

Leitlinien und Zertifikate fordern nicht immer mit Verstand, sie kleiden die Flure der Kliniken und Praxen aus, sie sind mittlerweile eine Pest, “sunt folia ficuum de arbore nudae ignorantiae”.

Die alles überwuchernde Gängelung und Bürokratie belästigt und ist eine Klepshydra (Zeitklauer). Mit der Freiheit des Arztes, der nur den Kranken und Hilflosen verpflichtet ist, ist es nicht mehr weit her. Carnifex iis!

Dr. Harald Herrmann, Lemgo

Win-Win-Situation – und keinen interessiert’s

Betreff: “Antibiotika einsparen durchSchnelltest”, HA 6, 05.04.2016, S. 41, weitere Leserbriefe in HA 9, 20.05.2016

Wie die Kollegin Dr. Katja Linke in Ihrem Artikel schreibt, liegen genug Beweise dafür vor, dass eine quantitative Bestimmung des CRP in der Hausarztpraxis die Verordnung von Antibiotika reduzieren kann.

Die Crux liegt leider darin, dass solche Testgeräte einige tausend Euro kosten. Dazu kommen nochmals die Testkits für zwei bis drei Euro das Stück. Die Vergütung seitens der KV liegt bei 1,25 Euro. Mit anderen Worten, die Investition rechnet sich leider derzeit nicht.

Aus diesem Grunde habe ich versucht, mit der AOK, der KV und auch dem Bundesgesundheitsminister zu reden. Es erfolgte entweder eine Absage oder gar keine Antwort. Das Institut für Allgemeinmedizin an der hiesigen Universität sieht auch keine Möglichkeit …

Es ist widersinnig, dass wir eine Win-Win-Situation für den Patienten, die Gesellschaft als Ganzes und die Kassen aus pekuniären Gründen nicht ausnutzen wollen.

Der Patient müsste nicht unnötig Antibiotika schlucken, mit allen ihren Nebenwirkungen, die Gesellschaft würde aufgrund sinkender Antibiotikaresistenzen profitieren und die Kassen würden am Ende Geld sparen. Aber derzeit wird lieber jede Verordnung erstattet, als dafür zu sorgen, dass man bereits an der Basis die Möglichkeit schafft, besser zwischen viralen und bakteriellen Infekten unterscheiden zu können.

Durch alle Medien geht der Ruf, den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren. Nun gäbe es eine Möglichkeit und keinen interessiert es. Einfach nur traurig!

Dr. Fred Eichhorn, Frankenblick

GOP 804 für Beratung?

Betreff: “Aufwendige Beratung: Zwei Wege zum besseren Honorar”, HA11, 20.6.16, S. 18

Die Lösung des Problems der höheren Bewertung der Beratung gemäß Paragraf 5 Abs. 1 und 2 GOÄ ist ein durchweg gangbarer und auch von mir immer empfohlener Weg, der leider noch von zu wenigenKollegen/innen genutzt wird. Dadurch geht viel Honorar verloren.

Das Ausweichen auf eine analoge Abrechnung der GOP 804 für eine ansonsten nicht abrechenbare Beratung halte ich jedoch nicht für grundsätzlich anwendbar. Gemäß Paragraf 6 Abs. 2 GOÄ sind Leistungen nur dann als analoge Bewertungen abrechenbar, wenn die Leistung als solche in der GOÄ nicht existiert. Dies trifft für Beratungen jedoch nicht zu.

Zudem ist der Leistungsinhalt der GOP 804 eine Behandlung und keine Beratung. Somit sind die Leistungsinhalte der GOP 1 und 3 einerseits und der GOP 804 andererseits nur schwer vergleichbar. Sollte die Analogbewertung auf eine psychische oder psychosomatische Komponente hinweisen, müsste eine F-Diagnose in der Rechnung angegeben werden, aber dann ist auch keine Analogbewertung erforderlich.

Bestätigt wird diese Auffassung durch den GOÄ-Ratgeber der BÄK (DÄ 2009; 106(7); S. A-312) und die allgemeine Praxis der Versicherer – auch wenn letztere nicht der Maßstab für unser Abrechnungsverhalten sein sollte.

Dr. Heiner Pasch, Kürten

Erratum

Versehentlich haben wir den Leserbrief “Normalgewichtige: eine neue Minderheit” in Ausgabe 11 Dr. Ulrich Klus zugeordnet. Diesen hat uns aber Dr. Hartmut Heinlein aus Eschershausen geschickt. Wir bitten dies zu entschuldigen.

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