Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Mecklenburg-VorpommernLandarztgesetz beschlossen

Mecklenburg-Vorpommern reserviert jetzt einen Teil der Medizin-Studienplätze für zukünftige Landärzte. Die Landarztquote allein wird das Problem des Medizinermangels auf dem Land jedoch nicht lösen, sagen Politiker.

In Mecklenburg-Vorpommern sind künftig jährlich 32 der rund 400 Studienplätze für zukünftige Landärzte reserviert.

Schwerin. In Mecklenburg-Vorpommern hat der Landtag am Mittwoch das Landarztgesetz beschlossen: Künftig stehen jährlich 32 der rund 400 Studienplätze Bewerbern zur Verfügung, die sich verpflichten, nach ihrem Studium mindestens zehn Jahre lang im ländlichen Raum als Hausarzt tätig zu sein. Dies soll erstmals im Wintersemester 2021 gelten.

Wer sich für die Landarzt-Studienplätze bewirbt, benötigt kein Einser-Abitur, wird aber in einem Auswahlverfahren geprüft. Die Strafe dafür, nicht die vereinbarten zehn Jahre als Landarzt zu arbeiten, soll 250.000 Euro betragen. Das Gesundheitsministerium schätzt, dass sich 100 bis 200 Personen für die 32 Studienplätze bewerben werden.

Prognosen besagen, dass von den 1.200 Hausärzten im Nordosten in den nächsten 15 Jahren 35 Prozent in den Ruhestand gehen. Wegen der langen Ausbildungszeiten für Mediziner kann das Landarztgesetz laut Experten ab dem Jahr 2031 seine Wirkung entfalten.

Landarztquote reicht nicht

Die Landarztquote allein wird das Problem des Medizinermangels auf dem Land aber nicht lösen, betonten Politiker. Der CDU-Abgeordnete Sebastian Ehlers verlangte, dass parallel mehr Humanmedizin-Studienplätze geschaffen werden müssten.

Auch der gesundheitspolitische Sprecher der Linken, Torsten Koplin, forderte, die Zahl der Studienplätze an den Unikliniken zu erhöhen. Darüber hinaus seien für die Hausärzte Änderungen im Bereitschaftsdienst dringend erforderlich, sagte Koplin. Die große Belastung durch solche Dienste sei ein wesentlicher Grund dafür, dass Praxen vorzeitig schließen.  Die Linke forderte, Studienplätze nach gleichem Muster auch für andere Arztberufe und Apotheker zu schaffen, scheiterte damit aber.

 

Quelle: dpa/mv

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.