Schwerin. In Mecklenburg-Vorpommern hat der Landtag am Mittwoch das Landarztgesetz beschlossen: Künftig stehen jährlich 32 der rund 400 Studienplätze Bewerbern zur Verfügung, die sich verpflichten, nach ihrem Studium mindestens zehn Jahre lang im ländlichen Raum als Hausarzt tätig zu sein. Dies soll erstmals im Wintersemester 2021 gelten.
Wer sich für die Landarzt-Studienplätze bewirbt, benötigt kein Einser-Abitur, wird aber in einem Auswahlverfahren geprüft. Die Strafe dafür, nicht die vereinbarten zehn Jahre als Landarzt zu arbeiten, soll 250.000 Euro betragen. Das Gesundheitsministerium schätzt, dass sich 100 bis 200 Personen für die 32 Studienplätze bewerben werden.
Prognosen besagen, dass von den 1.200 Hausärzten im Nordosten in den nächsten 15 Jahren 35 Prozent in den Ruhestand gehen. Wegen der langen Ausbildungszeiten für Mediziner kann das Landarztgesetz laut Experten ab dem Jahr 2031 seine Wirkung entfalten.
Landarztquote reicht nicht
Die Landarztquote allein wird das Problem des Medizinermangels auf dem Land aber nicht lösen, betonten Politiker. Der CDU-Abgeordnete Sebastian Ehlers verlangte, dass parallel mehr Humanmedizin-Studienplätze geschaffen werden müssten.
Auch der gesundheitspolitische Sprecher der Linken, Torsten Koplin, forderte, die Zahl der Studienplätze an den Unikliniken zu erhöhen. Darüber hinaus seien für die Hausärzte Änderungen im Bereitschaftsdienst dringend erforderlich, sagte Koplin. Die große Belastung durch solche Dienste sei ein wesentlicher Grund dafür, dass Praxen vorzeitig schließen. Die Linke forderte, Studienplätze nach gleichem Muster auch für andere Arztberufe und Apotheker zu schaffen, scheiterte damit aber.
Quelle: dpa/mv