GKV-FinanzstabilisierungsgesetzGKV-Reform: Das steckt für Ärzte drin

Auf den letzten Metern hat der Bundesgesundheitsminister noch eingelenkt und Hand an seine GKV-Reform gelegt. Die Änderungen betreffen vor allem ärztliche Praxen.

Der Bundestag hat der GKV-Reform zugestimmt. Hier Bild aus dem Archiv.

Berlin. Der Bundestag hat der umstrittenen Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung am Donnerstag (20.10.) zugestimmt. Damit soll die Neupatientenregelung für Ärztinnen und Ärzte entfallen, gleichzeitig soll es aber höhere Zuschläge für eine schnellere Terminvermittlung geben.

Demnach sollen Hausärztinnen und Hausärzte 15 Euro bekommen, wenn sie einen Termin beim Spezialisten vereinbaren. Bei den Gebietsfachärzten sollen vor allem die Grund- und Versichertenpauschale durch Zuschläge aufgewertet werden:

  • Bis zu 200 Prozent mehr gibt es im Akutfall, wenn der Termin am nächsten Kalendertag nach der Vermittlung stattfindet.
  • 100 Prozent Aufschlag soll es geben, wenn der Termin innerhalb von vier Tagen nach Vermittlung stattfindet.
  • 80 Prozent erhalten Fachärzte, wenn Patienten spätestens 14 Tage nach Vermittlung in die Praxis kommen.
  • 40 Prozent Zuschlag sind für Termine bis zum 35. Tag nach Vermittlung.

Schneller zum Spezialisten?

Extra-Vergütungen für Praxen für neue Patienten hätten sich nicht bewährt und würden daher gestrichen, erklärte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD). Dafür sollen höhere Honorare als Anreiz eingeführt werden, wenn Patienten schneller an Facharzttermine kommen. Dies sei “ein Schritt in Richtung Abbau der Zwei-Klassen-Medizin”, sagte Lauterbach mit Blick auf gesetzlich und privat versicherte Patienten.

Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) müssen sich auf höhere Beiträge im nächsten Jahr einstellen. Der Bundestag beschloss mit der Reform eine große Finanzspritze zum Ausgleich eines Milliardendefizits bei den Kassen, die auch eine Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von wohl 0,3 Punkten umfasst. Der Gesamtbeitrag könnte damit im Schnitt auf 16,2 Prozent steigen.

Opposition nicht zufrieden

Lauterbach verteidigte das Gesetz, das mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP angenommen wurde. Von der Opposition hagelte es Kritik. Lauterbach sagte in der abschließenden Debatte, es könne gerade angesichts der aktuellen Krisen das Versprechen eingehalten werden, dass es keine Leistungskürzungen für Patienten geben werde.

Zugleich solle der Beitragssatz “so wenig wie notwendig” steigen. Das Finanzpaket, gegen das Branchenverbände wochenlang protestiert hatten, soll ein für 2023 erwartetes Minus von 17 Milliarden Euro auffangen. Dazu gehört ein Abbau von Finanzreserven bei den Kassen. Der Bund stockt seinen üblichen Zuschuss von 14,5 Milliarden Euro an die GKV im kommenden Jahr um zwei Milliarden Euro auf und gewährt zudem ein Darlehen von einer Milliarde Euro.

Höhere Abschläge für Arzneihersteller und Apotheken

Mit höheren Abschlägen herangezogen werden auch Arzneimittelhersteller und Apotheken. Die Opposition lehnte das Gesetz ab. “Sie belasten einseitig die Beitragszahler”, sagte Unions-Gesundheitsexperte Tino Sorge. Es sei “ein Problemverschiebegesetz”. Der CDU-Politiker hielt Lauterbach eine Mitverantwortung für das Defizit vor, weil dieser bei Vorhaben der vorherigen schwarz-roten Regierung mit am Tisch gesessen habe.

Die Linke-Abgeordnete Kathrin Vogler sagte, das Vorhaben sollte “GKV-Finanzierungs-Murks-Gesetz” heißen. Sie bemängelte, dass die Zusatzbeiträge besonders Menschen belasteten, die gerade eh nicht wüssten, wie sie Energie und Essen bezahlen sollten. Martin Sichert (AfD) hielt der Koalition vor: “Sie verhalten sich nicht wie eine verantwortungsvolle Regierung, sondern wie eine Räuberbande, die das Land plündert und verwüstet.”

Lauterbach sagte, das Gesetz solle auch grundsätzliche Probleme lösen. So könnten Pharmahersteller neue Medikamente, die keinen oder nur einen geringen Zusatznutzen haben, künftig nicht mehr zu deutlich erhöhten Preisen auf den Markt bringen.

Zusatzbeitrag soll steigen

Zum Paket gehört auch ein höherer Zusatzbeitrag. Bisher liegt der durchschnittliche Satz, den das Ministerium jährlich zur Orientierung festlegt, bei 1,3 Prozent. Für 2023 sei eine Anhebung um 0,3 Punkte “derzeit nicht unrealistisch”, hieß es. Die konkrete Höhe des Zusatzbeitrags für ihre Versicherten legen die Kassen aber selbst fest – sie können vom Schnitt abweichen. Der gesamte Beitrag umfasst daneben den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns.

Unabhängig von der GKV-Stabilisierung dürfte es im nächsten Jahr auch für viele Privatpatienten teurer werden. Die Beträge würden 2023 um durchschnittlich drei Prozent steigen, teilte der Verband der Privaten Krankenversicherung mit. Von Erhöhungen betroffen seien etwa 35 Prozent der Versicherten.

Auslöser seien steigende Kosten für Behandlungen und Arzneimittel sowie gesunkene Kapitalerträge wegen der niedrigen Zinsen. Ein erheblicher Teil der höheren Beiträge solle in das Vorsorgekapital zur Finanzierung von Krankheitskosten im Alter fließen.

Quelle: dpa/jvb

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