Novellierung ApprobationsordnungMasterplan Medizinstudium 2020: BMG plant abgespeckte Form

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen überarbeiteten Referentenentwurf zur Novellierung der Approbationsordnung vorgelegt. Der Deutsche Hausärzteverband kritisierte am Dienstag (9.5.) im Vergleich zur ursprünglichen Version „Rückschritte in mehreren Bereichen“.

2017 beschlossen, verzögert sich die Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020 um weitere zwei Jahre (auf 2027).

Berlin. Bislang scheiterte die Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020 an einer Blockadehaltung der Länder – unter anderem wegen voraussichtlich hohen Kosten des Reformvorhabens.

Nun hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Vorgängerversion des Referentenentwurfs zur Novellierung der Approbationsordnung (Stand 17. April 2023) überarbeitet. Demnach sollen einige Maßnahmen des Masterplans Medizinstudiums 2020 in modifizierter Weise umgesetzt werden, um die Konfliktbereiche – etwa zu den offenen Finanzierungsfragen – zu entschärfen.

Der Masterplan Medizinstudium 2020, der im März 2017 von den Gesundheits- und Wissenschaftsministern von Bund und Ländern beschlossen wurde, enthält 37 Maßnahmen, die zu einer zielgerichteten Auswahl der Studienplatzbewerber, zur Förderung der Praxisnähe und zur Stärkung der Allgemeinmedizin beitragen sollen. Von diesen 37 Maßnahmen seien 14 durch Änderungen in der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte umzusetzen, heißt es im Referentenentwurf.

Reform auf 2027 verschoben

Um die Reformkosten zu senken und die Länder zu entlasten, hat das BMG unter anderem vorgesehen, dass beispielsweise die Vorlesungen um 30 Prozent gekürzt werden und diese durch digitale blendend learning-Formate ersetzt werden. Auch soll das ambulante Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin um eine Woche verkürzt werden. Die Umsetzung der Reform, die eigentlich für 2025 geplant war, ist nun für den 1. Oktober 2027 anvisiert.

Dass das Bundesgesundheitsministerium bei der Reform des Medizinstudiums, trotz der Blockadehaltung der Länder, einen neuen Anlauf nimmt, ist eine positive Nachricht, findet Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes am Dienstag (9.5.). Gleichzeitig müsse aber gewährleistet sein, dass die Reform die Stärkung der Allgemeinmedizin am Ende auch erfülle.

Weitere Reformverwässerung “absolutes No-Go”

In der überarbeiteten Version sieht Beier Rückschritte in mehreren Bereichen. Beier: „So wäre es aus unserer Sicht beispielsweise dringend geboten gewesen, dass alle Studierenden im letzten Staatsexamen verpflichtend eine Prüfung in der Allgemeinmedizin absolvieren. Auch die Tatsache, dass die Reform durch den langwierigen Prozess erst ab 2027 greifen kann – und somit ganze zehn Jahre nachdem sie beschlossen wurde – ist enttäuschend. Bis die Reform zu einer echten Verbesserung in der Versorgung führt, wird es dann noch einmal mehrere Jahre dauern.“

Eine weitere Verwässerung der Reform, fügt Beier hinzu, sei ein absolutes No-Go. Auch den Ländern müsse klar sein: „Wenn das Medizinstudium nicht reformiert wird, dann werden die gesellschaftlichen und ökonomischen Kosten langfristig enorm hoch sein“, betont Beier und fordert: „Auch wenn der überarbeitete Entwurf hinter den ursprünglichen Erwartungen bleibt, werben wir dafür, die Reform jetzt endlich umzusetzen und keine weitere Zeit zu verlieren!“

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.