Berlin. Die Bundesländer sollen geflüchteten Ärztinnen und Ärzte aus der Ukraine zügig eine Berufserlaubnis erteilen. Unterbrochene ärztliche Ausbildungen sollen außerdem schnellstmöglich fortgesetzt werden.
„Hierfür prüft der Bund die notwendigen rechtlichen Änderungen der Approbationsordnung für Ärzte bzw. der der Bundesärzteordnung“, heißt es im Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom Montag (11.4.).
Bei Pflegekräften jetzt schon einiges möglich
Außerdem sollen die ukrainischen Pflegefachkräfte bei Bedarf zügig nachqualifiziert werden und als Pflegefachkräfte in Deutschland rasch anerkannt werden.
Dabei könnten ukrainische Pflegekräfte jetzt schon Pflege- und Betreuungstätigkeiten entsprechend ihren Kenntnissen und Fähigkeiten durchführen. Dies sei nach geltender Rechtslage bereits ohne Anerkennung oder beschränkter Tätigkeitserlaubnis möglich.
Nach der Ankündigung der GMK warnt die Deutsche Stiftung Patientenschutz am Dienstag (12.4.) vor einer raschen Integration von ukrainischen Ärzten und Pflegekräften im deutschen Gesundheitswesen.
Kritik von Patientenschützern
“Sprache ist Patienten- und Therapiesicherheit. Vor der Anerkennung von beruflicher Erfahrung steht deshalb der Spracherwerb”, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. Nötig sei mindestens das Sprachniveau B2, der Erwerb dauere in der Regel neun bis zwölf Monate.
Es sei deshalb falsch, “wenn die Politik verkündet, ukrainische Pflegekräfte und Ärzte schnell bei uns beruflich integrieren zu können. Hier werden sowohl in der Ukraine als auch in Deutschland Erwartungen geweckt, die kurzfristig nicht erfüllbar sind”.
Neben sprachlichen sieht Brysch auch moralische Probleme. Die Arbeitskräfte würden in der medizinischen Versorgung in der Ukraine gebraucht, sagte er. “Es besteht die Gefahr, dass wir mit solchen Ansagen Schlüsselberufsgruppen abwerben. Die Not des Volkes wäre unser eigener Vorteil. Das ist verwerflich.”
at mit Material von dpa