InnovationsausschussG-BA: Projekt Patientenbriefe soll in die Regelversorgung

Jahr für Jahr bewerben sich medizinische Einrichtungen mit ihren Projekten bei dem beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelten Innovationsausschuss. Zwei Projekte sollen nun in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen überführt werden.

Bei einem der ausgewählten Projekte geht es darum, dass Patienten eine eigene Version des Entlassbriefes aus dem Krankenhaus erhalten.

Die Projekte “PASTA – Patientenbriefe nach stationären Aufenthalten” und “ERIC-Enhanced Recovery after Intensive Care” sind es wert, in die Regelversorgung überführt zu werden. Das meint der beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelte Innovationsausschuss.

Jahr für Jahr bewerben sich zahlreiche medizinische Einrichtungen oder Institutionen mit ihren Projekten beim Innovationsausschuss, auch um Gelder aus dem Innovationsfonds zu erhalten. Die Projekte sollen die Versorgung verbessern helfen. Bei PASTA und ERIC, die bereits abgeschlossen wurden, ist das der Fall, teilt der G-BA Ende Januar mit.

PASTA und ERIC

Bei PASTA geht es darum, dass Patienten eine eigene Version des Entlassbriefes aus dem Krankenhaus erhalten. Krankheitsbild und die durchgeführten Untersuchungen werden patientengerecht erklärt, erläutert der G-BA.

Damit das für Kliniken einfach in die Abläufe integriert werden kann, wurde eine Software entwickelt, mit der automatisch laienverständliche Patientenbriefe erstellt werden können. Die Evaluation habe bewiesen, dass die Patientenbriefe die Gesundheitskompetenz positiv beeinflussen, vor allem bei Älteren und chronisch Erkrankten, begründet der G-BA die Entscheidung.

Mit ERIC habe gezeigt werden können, dass mit einer multiprofessionellen telemedizinischen Visite das Risiko von Langzeitfolgen bei Patienten nach einer intensivmedizinischen Behandlung verringert werden könne.

Denn viele der rund 2,1 Millionen Menschen, die in Deutschland jährlich intensivmedizinisch betreut worden seien, litten unter langanhaltenden Folgeschäden wie etwa kognitiven Einschränkungen und Organschäden, so der G-BA weiter.

Die Auswertung von ERIC habe gezeigt, dass die telemedizinischen Visiten an den beteiligten Intensivstationen erfolgreich eingeführt und die intensivmedizinischen Qualitätsindikatoren hätten eingehalten werden können.

Das weitere Prozedere

“Die für die Überführung in die Regelversorgung zuständigen Institutionen werden von uns direkt kontaktiert”, erklärt Professor Josef Hecken, G-BA-Vorsitzender das weitere Prozedere für PASTA und ERIC und deren Überführung in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen.

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