KlinikfinanzierungDrei Bundesländer lassen Gutachten zu Krankenhausreform erstellen

Die Politik plant eine Reform der deutschen Krankenhausfinanzierung. Einen konkreten Gesetzesentwurf aus Berlin gibt es noch nicht - aber drei Bundesländer geben schon einmal ein Gutachten in Auftrag. Bei der Landtags-SPD sorgt dies für Kopfschütteln.

Noch liegt kein Gesetzentwurf für eine Klinikreform vor. Dennoch haben drei Länder ein Gutachten in Auftrag gegeben.

München. Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wollen die geplante Krankenhausreform auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Das kündigte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) an. Die drei Landesregierungen haben dafür an der Augsburger Universität ein Rechtsgutachten angefordert.

Die Länder wollen wissen, ob durch die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angestrebte Reform zu weit in die Kompetenz der Bundesländer hineinregiert wird.

Auf der Suche nach der roten Linie

“Krankenhausplanung ist Ländersache”, sagte Holetschek. Natürlich gebe es eine Verzahnung zwischen Planung der Kliniken und der Vergütung. “Wir wollen wissen, wo die rote Linie ist, ab der der Bund die verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Länder verletzt”, erklärte der bayerische Gesundheitsminister.

Die bayerische Landtags-SPD kritisierte die Auftragsvergabe für das Gutachten. Gesundheitsexpertin Ruth Waldmann meinte, Länder und Bund hätten sich auf eine gemeinsame Krankenhausreform verständigt. Holetschek gebe also “ein Gutachten gegen seinen eigenen Entwurf in Auftrag”, sagte sie.

“Außerdem stellt sich die Frage, was so ein Gutachten überhaupt untersuchen soll, denn den Gesetzentwurf gibt es ja noch gar nicht, sondern er wird derzeit bis Ende Juni gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet.”

Juraprofessor soll Gutachten erstellen

Die Pläne der Ampel-Koalition in Berlin zielen darauf ab, das gewachsene Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren – von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Unikliniken.

Das Ländergutachten soll der Juraprofessor Ferdinand Wollenschläger erstellen. Er ist Ordinarius für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Uni Augsburg.

Quelle: dpa

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