PandemieBuschmann: Aufhebung restlicher Corona-Schutzmaßnahmen prüfen

Bund und Länder wollen weitere Corona-Schutzmaßnahmen, wie Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, vorzeitig zum 1. März beenden. Für Besuche von Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen soll die Maskenpflicht aber weiter gelten.

Auch in Pflegeheimen soll die Maskenpflicht bald fallen.

Berlin. Mit Zufriedenheit und einem Arbeitsauftrag hat Bundesjustizminister Marco Buschmann auf die für März angekündigte Aufhebung weiterer Corona-Schutzmaßnahmen reagiert. Der FDP-Politiker sagte am Dienstag (14.2.) in Berlin: “Mit den Corona-Maßnahmen wurde massiv in den Alltag und die Grundrechte der Menschen eingegriffen. Deshalb war klar, dass diese Maßnahmen so schnell enden müssen, wie es die pandemische Lage zulässt.”

Jetzt gehe man den nächsten Schritt. Er sei froh, dass damit der Lebensalltag in Deutschland wieder nahezu frei von Einschränkungen sei.

Buschmann: “Freiheit ist die Regel”

“Ich werbe auch weiterhin dafür, dass wir kritisch prüfen, ob die wenigen restlichen Vorschriften auch noch vor ihrem eigentlichen Auslaufen Anfang April aufgehoben werden können”, fügte er hinzu.

Buschmann betonte, die Pandemie mit ihren Einschränkungen sei eine Ausnahme gewesen, “Freiheit ist die Regel”.

Nach den Plänen von Bund und Ländern sollen weitere bundesweite Corona-Schutzvorgaben vorzeitig zum 1. März auslaufen.

Nur noch wenige Maßnahmen bis 7. April

Die Gesundheitsministerinnen und -minister vereinbarten am Dienstag ein früheres Ende der eigentlich bis 7. April festgelegten Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.

Für Besuche in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen soll aber auch noch weiterhin Maskenpflicht gelten.

Quelle: dpa

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