Neue TestverordnungBürgertests schon ab nächste Woche?

SPD, FDP und Grüne vertrauen darauf, mit der Rückkehr kostenloser Tests und durch Auffrischimpfungen den steigenden Infektionszahlen Herr zu werden. Ein Verordnungsvorschlag des Bundesgesundheitsministeriums liegt vor. Ärzte sollten daher schon nächste Woche mit Änderungen rechnen.

Geht es nach SPD, FDP und Grünen kommen die kostenlosen "Bürgertests" zurück.

Berlin. Die Coronainfektionen steigen allerorts, viele Intensivstationen sind bereits jetzt voll. Dennoch hält die voraussichtliche Ampelkoalition von SPD, FDP und Grünen an ihrem Plan fest, die epidemische Lage Ende November auslaufen zu lassen.

Sie wollen auf andere Maßnahmen setzen. Wie aus einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Änderung der Corona-Testverordnung hervorgeht, der „Der Hausarzt“ vorliegt. Tritt er ohne Änderungen in Kraft,  soll die neue Testverordnung bis 31. März 2022 gelten.

Rückkehr kostenloser Tests

Ein zentraler Punkt in den Plänen der Ampelpartner ist die Rückkehr der kostenlosen „Bürgertests“, wie sie entsprechend auch der Verordnungsentwurf enthält. Man gehe davon aus, dass es mehr Sicherheit gäbe, wenn die Zahl der Infektionen bekannt und die Dunkelziffer möglichst gering sei.

Für Praxisteams bedeutet das wieder etwas weniger Bürokratie. Denn sie müssen nun nicht mehr prüfen, ob die zu testende Person die Voraussetzungen des Paragrafen 4a Testverordnung erfüllt, also etwa eine Kontraindikation gegen eine Corona-Impfung besteht.

Schon kommende Woche soll daher die Verordnung aus dem BMG in Kraft treten, hieß es aus Regierungskreisen am Mittwoch (10.11.). Danach soll wieder jeder ohne Symptome mindestens einmal pro Woche kostenfrei einen Corona-Schnelltest erhalten können („Bürgertest“). Auch geimpfte Personen könnten sich mit dem Coronavirus infizieren „und damit eine Gefährdung insbesondere für vulnerable Personengruppen darstellen“, so der Entwurf.

Abrechnung noch nicht klar

Vor der Durchführung des Tests müssen die Personen gegenüber den Leistungserbringern einen Lichtbildausweis vorlegen. Das Nähere zur Abrechnung sowie das nötige Laborformular soll die Kassenärztliche Bundesvereinigung bis 25. November festlegen, heißt es im Entwurf.

Da dieser keine Änderungen bezüglich der Tests an den Paragrafen 10 bis 12 der Testverordnung vorsieht, ist davon auszugehen, dass das Honorar für die Bürgertests erhalten bleibt. Dies lag zuletzt bei 8 Euro je Antigen-Test zuzüglich der pauschalen Sachkosten von 3,50 Euro.

Ärztliches Attest über Kontraindikation soll entfallen

Darüber hinaus sieht der Verordnungsentwurf vor, dass Versicherte nach der Corona-Testverordnung keinen Anspruch mehr haben sollen, dass Ärztinnen und Ärzte ihnen ein Attest über eine Kontraindikation gegen eine Corona-Impfung ausstellen.

Dies mussten Personen, die sich nicht impfen lassen konnten, seit Mitte Oktober vorlegen, um weiterhin kostenfrei einen Schnelltest zu bekommen.

Keine unkontrollierte Öffnung von Teststationen mehr

Anbieter wie Arztpraxen, Apotheken oder Testzentren können ihre Tätigkeit fortsetzen. Zusätzlich sollen aber nur noch Sanitätshäuser oder Drogerien für Tests beauftragt werden können.

Eine Beauftragung weiterer Anbieter soll nicht mehr möglich sein. Hintergrund ist, dass eine erneute unkontrollierte Entstehung von Teststationen verhindert werden soll.

Laut Verordnung rechnet der Bund für jeweils eine Million Testungen mit bis zu acht Millionen Euro für die Leistungen vor Ort und 3,5 Millionen Euro für Sachkosten.

Erst Mitte Oktober waren die “Bürgertests” eingestellt worden mit der Begründung, dass sich nun jeder, der das möchte, impfen lassen kann. Das hat auch zu Anreizen für mehr Impfungen geführt, so das Bundesgesundheitsministerium.

Impfangebot ja, Einladung nein

Das Gebot der Stunde lautet „Impfen, impfen, impfen“, so Christine Aschenberg-Dugnus, die in den Koalitionsverhandlungen für die FDP in der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege mitarbeitet. In Bezug auf das Impfen sieht sie die Notwendigkeit einer zielgruppenspezifischen Ansprache und mehr Tempo bei den Boosterimpfungen.

Die SPD-Politikerin Sabine Dittmar spricht sich jedoch dagegen aus, dass Ärztinnen und Ärzte ihre älteren Patientinnen und Patienten extra zur Auffrischimpfung einladen. Das halten beide Politikerinnen für „zu bürokratisch“.

Keine Impf- aber Testpflicht für Pflegende

Eine (vorübergehende) Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege soll es hingegen nicht geben. Für Beschäftigte in der Altenpflege und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung wird stattdessen eine Pflicht zu Tests zwei Mal wöchentlich erwogen, auch dann, wenn sie geimpft sind.

Auch wenn nun keine Impfpflicht kommen soll, so könnte dies durchaus sinnvoll sein. Davon geht der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes Ulrich Weigeldt aus: „Bezüglich der Impfpflicht, bin ich davon überzeugt, dass sie bei Berufsgruppen, wie im Bereich der Pflege, wo viel Kontakt zu immungeschwächten Menschen besteht, sinnvoll, ja lebensrettend, wäre.“

STIKO empfiehlt derzeit noch Priorisierung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) bereitet derzeit eine Aktualisierung ihrer Empfehlungen mit Blick auf die Boosterimpfungen vor, teilte sie am Dienstag (10.11.) mit. Eine Anpassung unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und der aktuellen Infektionslage soll zeitnah erfolgen, so die STIKO in einer jüngst veröffentlichten Stellungnahme.

Bislang sieht die Empfehlung der Kommission vor, dass Menschen ab 70 Jahren, Immungeschwächte, Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie dort oder in anderen medizinischen Einrichtungen tätige Personen geimpft werden sollten.

Aus immunologisch und infektionsepidemiologischen Gründen sei es jedoch sinnvoll mittelfristig auch allen anderen eine Boosterimpfung anzubieten, heißt es nun in der jüngsten Stellungnahme. Das entspricht auch dem, worauf sich Bund und Länder in der vergangenen Woche verständigt hatten.

Diese aktuellen uneinheitlichen öffentlichen Aussagen zu den Zielgruppen für Auffrischimpfungen, hätten aber eine Verunsicherung in der Ärzteschaft und Bevölkerung zur Folge gehabt.

Hausärzte mahnen bessere Kommunikation über Impfungen an

Das kritisiert auch der Deutsche Hausärzteverband, dessen Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt forderte eine bessere Kommunikationsstrategie. „Zielführende PR für die Impfungen, mehr Struktur und Erleichterungen in der Impfkampagne, ein Ende des ständigen Katastrophenalarms“, sagt Weigeldt.

Jüngere und gesunde vollständig Geimpfte bittet er um etwas Geduld. Denn bei diesen Personen bestünde kein zeitlicher Druck für eine Booster-Impfung. „Hier kann ich nur um Geduld bitten, auch, um die Praxen nicht zusätzlich zu belasten.“

3G am Arbeitsplatz

Geht es nach den Ampelpartnern, sollen Beschäftigte in Präsenz, die weder geimpft noch genesen sind, sich künftig täglich auf eine Coronainfektion testen lassen. Wie genau das aussehen soll, darüber stehen Details noch aus. Das betrifft auch die Frage, ob Arbeitnehmer, die einen Test verweigern, freigestellt werden sollen oder andere berufsrechtliche Folgen fürchten müssen.

Das werde derzeit im Bundesarbeitsministerium geprüft, so Maria Klein-Schmeink (Bündnis90/Die Grünen). Dort wo es möglich ist, sollen Beschäftigte verstärkt ins Homeoffice zurückkehren, so der Wunsch der Ampel.

Verlängerung einiger Maßnahmen

Im Zuge der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes sollen einige Maßnahmen noch einmal bis März verlängert werden. Dazu gehört die Möglichkeit für Eltern Kinderkrankentage zu nutzen, falls ihre Kinder wegen Quarantäneanordnungen oder eingeschränktem Kita- oder Schulbetrieb zu Hause bleiben müssen.

Ebenso soll die Entschädigungsregelung für Arbeitnehmer bei Verdienstausfall durch Quarantäne, die Möglichkeit der Impfstatusabfrage von Beschäftigten für Arbeitgeber bestimmter Berufsgruppen sowie der vereinfachte Zugang zu Sozialleistungen verlängert werden.

Kliniken sollen Impfstatus der Patienten angeben

Weiter sieht der Verordnungsentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium vor, dass die Krankenhäuser künftig den Impfstatus ihrer Patienten angeben müssen sowie die Zahl von Schwangeren in intensivmedizinischer Behandlung. Die Kliniken sollen auch dazu verpflichtet werden, täglich sowohl ihre Kapazität an Intensivbetten als auch die Zahl ihrer Corona-Patienten differenziert nach Erwachsenen und Kindern auszuweisen. red

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