Lockerungen und Hotspot-RegelungenBMG-Referentenentwurf: Neue Corona-Regeln ab 20. März

Es eilt: Am 19. März würden alle Corona-Schutzmaßnahmen auslaufen. Damit weiterhin Schutzmaßnahmen gelten, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf (Änderungen im Infektionsschutzgesetz) vorgelegt. Unterschieden werden Basismaßnahmen und Regeln, wenn ein Hotspot festgestellt wird.

Im öffentlichen Nahverkehr wird die Maskenpflicht vermutlich zunächst bleiben.

Berlin. Für eine mögliche Zuspitzung der Corona-Lage sollen auch über den Frühlingsbeginn hinaus grundlegende Schutzinstrumente einsetzbar sein. Das sieht ein Entwurf des Gesundheitsministeriums vor, der am Mittwoch vom Bundeskabinett abgenickt wurde und jetzt in den Fraktionen beraten wird.

Nach dem Auslaufen der bisherigen Rechtsgrundlage am 19. März sollen laut Entwurf weiterhin Krisenmaßnahmen regional oder auf Landesebene möglich sein.

Grundsätzlich wird es Basismaßnahmen und Maßnahmen in sogenannten Hotspots geben, die die Länder anstoßen können, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch.

Maßnahmen: Basis oder Hotspot

Zur Basis gehören Maßnahmen, die vulnerable Gruppen schützen sollen. So können Länder eine Maskenpflicht oder Testungen etwa in Pflegeeinrichtungen oder Kliniken anordnen.  Auch für den öffentlichen Nahverkehr kann die Maskenpflicht weiter gelten, ebenso könnten Tests in Schulen angeordnet werden.

Im Vergleich dazu soll es Maßnahmen in Hotspots geben. Diese sind definiert über eine hohe Inzidenz und der (bedrohten) Krankenhausversorgung. Auch bei einer neuen gefährlichen Variante könnten Hotspot-Maßnahmen erlassen werden. Dazu gehören Maskenpflicht, Abstand, Genesenen- und Impfnachweise, Hygienekonzepte etc.

Eine Gebietskörperschaft bestimmt, ob ein Hotspot vorliegt, so Lauterbach. Bestimmte Maßzahlen sind bisher nicht festgelegt. Ein Hotspot könne ein Stadtteil, eine Gebietskörperschaft oder auch ein ganzes Bundesland sein, sagte Lauterbach am Mittwoch Mittag.

Länderparlamente haben bis 2. April Zeit

Das Gesetz soll zunächst bis zum 29.September 2022 gelten. Dann könnte vor einer möglichen Welle im Herbst ein Nachfolgegesetz erlassen werden, so der Bundesgesundheitsminister.

Lauterbach geht davon aus, dass das nicht zustimmungspflichtige Gesetz kommende Woche Freitag Bundesrat passiert. Bis zum 2. April sollen die alten Regeln weiter gelten, damit die Länder Zeit haben, das dann vermutlich ab 20. März gültige neue Infektionsschutzgesetz umzusetzen.

Abgestimmt wurde der Entwurf zwischen Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP).

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