Berlin. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Deutsche Hausärzteverband fordern wie andere Branchenvertreter ein Ende der Corona-Maskenpflicht in Praxen.
“Es ist folgerichtig, die Maskenpflicht in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen aufzuheben, wie das Bayern nun angekündigt hat. Die anderen Bundesländer sollten sich diesem Schritt anschließen”, sagte der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Montag 23.1.).
Praxen sollten selbst entscheiden dürfen
“Die pandemische Lage ist vorbei.” Die stellvertretende Bundesvorsitzende des Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, sagte dem RND: “Aus unserer Sicht bedarf es keiner Verpflichtung durch den Gesetzgeber zum Tragen einer Maske in Arztpraxen.” Die Praxen sollten dies eigenständig entscheiden.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lehnt ein rasches Ende der Maskenpflicht auch im Gesundheitswesen ab. Er begründet dies mit dem Schutz besonders vulnerabler Menschen.
Pflicht gilt noch bis 7. April
Die Maskenpflicht in Kliniken, Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen würde laut Gesetz noch bis 7. April gelten.
[habox:ad] Beschäftigte in bayerischen Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen vom 1. Februar an keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Das gilt auch für Baden-Württemberg.
Patientinnen und Patienten sind allerdings bislang weiterhin verpflichtet, eine Maske beim Besuch der Arztpraxis zu tragen. Das gilt bislang noch bundesweit bis zum 7. April.
Quelle: dpa