Gemeinsamer BundesausschussLänger als 6 Wochen psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen

Mit der Änderung soll Patienten der Zugang zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege erleichtert werden.

Seit dem 12. Januar 2023 können auch Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie, psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen. Bislang war die Verordnungsdauer bei dieser Fachgruppe auf sechs Wochen begrenzt und durfte nur nach einer vorherigen Diagnosesicherung durch einen verordnungsberechtigten Facharzt erfolgen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat diese Einschränkung in der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie aufgehoben, erklärt die KV Rheinland-Pfalz. Mit der Änderung soll Patienten der Zugang zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege erleichtert werden.

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