Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

GALILEO-StudieAkdÄ: Kein Rivaroxaban bei TAVI-Patienten

Schiebung: Nach einer TAVI sollte laut AkdÄ auf Rivaroxaban verzichtet werden

Patienten, die einen kathetergestützten perkutanen Aortenklappenersatz (TAVI) erhalten, sollen kein Rivaroxaban einnehmen. Darauf weist die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hin.

Haben Patienten zuvor das Präparat eingenommen, soll die Behandlung mit diesem Antikoagulanz nach der Operation beendet und auf eine Standardtherapie umgestellt werden, heißt es im Rote-Hand-Brief. Rivaroxaban sei zur Thromboseprophylaxe bei Patienten mit künstlichen Herzklappen, einschließlich TAVI, nicht zugelassen, so der Hersteller Bayer.

Anlass zur Warnung geben vorläufige Ergebnisse der GALILEO-Studie: Bei der Rivaroxaban-Gruppe (826 Patienten) nahmen Gesamt-Mortalität und Blutungsereignisse zu verglichen mit der Kontrolle (818 Teilnehmer). Die Studie wurde daher vorzeitig beendet.

Die Häufigkeiten in der Rivaroxaban-Gruppe und der Kontrollgruppe betrugen 11,4 versus 8,8 Prozent für Tod oder erstes thromboembolisches Ereignis, 6,8 versus 3,3 Prozent für Gesamt-Mortalität und 4,2 versus 2,4 Prozent für primäre Blutungsereignisse.

Zu Beginn wurden die TAVI-Patienten in zwei Gruppen randomisiert. Als Intervention erhielten sie für 90 Tage einmal täglich 10mg Rivaroxaban kombiniert mit 75-100mg Acetylsalicylsäure (ASS). Im Anschluss wurde auf einmal täglich 10mg Rivaroxaban reduziert. Die Kontrollgruppe bekam für 90 Tage 75mg Clopidogrel plus 75-100mg ASS sowie danach ASS allein.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.