Warnung der ZulassunginhaberRote-Hand-Brief zu Infliximab

Vorsicht bei Lebendimpfstoffen! Das gilt für Säuglinge, die in utero gegenüber Infliximab exponiert waren.

Säuglinge, die in utero gegenüber Infliximab exponiert waren, sollten bis zwölf Monate nach der Geburt keine Lebendimpfstoffe erhalten. Darüber informieren die Zulassungsinhaber von Infliximab-haltigen Arzneimitteln in einem Rote-Hand-Brief.

Bei den betroffenen Säuglingen könnte das Infektionsrisiko erhöht sein, auch für schwerwiegende disseminierte Infektionen mit potenziell tödlichem Verlauf.

Besteht für den jeweiligen Säugling ein eindeutiger klinischer Nutzen, könne die Anwendung eines Lebendimpfstoffs laut Rote-Hand-Brief zu einem früheren Zeitpunkt in Betracht gezogen werden, falls beim Säugling kein Infliximab-Serumspiegel nachweisbar ist oder die Anwendung von Infliximab auf das erste Trimester der Schwangerschaft beschränkt war.

Auch bei Säuglingen, die während der Infliximab-Behandlung der Mutter gestillt werden, wird die Gabe von Lebendimpfstoffe nicht empfohlen – es sei denn, beim Säugling ist kein Infliximab-Serumspiegel nachweisbar.

Frauen, die Infliximab erhalten, sollten über die Wichtigkeit aufgeklärt werden, die Anwendung von (Lebend)-Impfstoffen mit den Ärzten des Säuglings zu besprechen, falls sie während der Behandlung schwanger werden oder stillen möchten.

red

Quelle: Rote-Hand-Brief vom 07.03.22

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