Daten des Zi101.000 Schwangerschaftsabbrüche in 2019

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung berichtet von 101.000 Schwangerschaftsabbrüchen in deutschen Arztpraxen und Klinken in 2019. Dabei zeigen sich große regionale Unterschiede.

Um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, müssen Frauen häufig weite Strecken auf sich nehmen.

101.000 Schwangerschaftsabbrüche fanden 2019 in deutschen Arztpraxen und Krankenhäusern statt. Das berichtet das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung. Davon entfielen 21.135 auf Kliniken, also rund 20 Prozent.

Grundsätzlich fallen starke regionale Unterschiede auf: Die höchsten Abbruchquoten gab es im Osten Deutschlands. Dabei lagen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt an der Spitze (51,8; 40,4 bzw. 38,5 Abbrüche je 10.000 Frauen im Alter zwischen 15 und unter 50 Jahren). Der bundesweite Durchschnitt lag 2019 bei 10,4 Abbrüchen je 10.000 Frauen. Die wenigsten Abbrüche gab es in Bayern (1,9 je 10.000 Frauen).

Für einen Abbruch müssen die Frauen dabei häufig weite Strecken auf sich nehmen. So kam zum Beispiel fast ein Drittel der Frauen, die 2019 in Bremen einen ambulanten Abbruch im Krankenhaussektor hatten, aus Niedersachsen. Auffällig ist auch der hohe Anteil von Patientinnen mit ausländischem Wohnsitz in Brandenburg. Ein Grund könnte hier die Mobilität von Frauen aus Polen sein, wo restriktive Abtreibungsgesetze gelten.

red

Quelle: DOI 10.20364/VA-23.02

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.