S3-LeitlinieLeitlinie zu Morbus Crohn überarbeitet

Kürzlich ist die überarbeitete S3-Leitlinie zu Morbus Crohn erschienen. Wichtige Neuerungen umfassen die Empfehlungen zur Sonografie: Der Ultraschall des Darms hat sich nicht nur bei der Erstdiagnose, sondern auch bei Verlaufskontrollen fest etabliert.

Studien hätten gezeigt, dass die Sonografie gleichwertig zu anderen bildgebenden Verfahren wie CT und MRT ist, so die Leitlinienautoren.

Die Autoren betonen zudem, dass Studien bisher keinen eindeutigen Nutzen für eine Treat-to-Target-Steuerung der Therapie finden konnten. Bei dieser Art der Therapiesteuerung richtet sich die Therapie auch an objektiven Parametern wie Entzündungswerten im Blut oder dem in einer Koloskopie darstellbaren Entzündungszustand der Darmschleimhaut aus.

Diese objektiven Krankheitszeichen können vorhanden sein, auch wenn die Patienten selbst beschwerdefrei sind. Somit ist eine endoskopische Kontrolle den Autoren zufolge nur sinnvoll, wenn die Patienten Beschwerden äußern und sich aus dem Befund auch Konsequenzen ergeben. Für die Betroffenen solle das auch die Zahl der Kontrollendoskopien verringern.

Neu an der Leitlinie ist auch, dass sie die künstliche Trennung zwischen Chirurgie und Innerer Medizin aufhebt und internistische sowie operative Behandlungen gleichberechtigt nebeneinanderstehen.

Chirurgische Therapien sind den Autoren zufolge keinesfalls das letzte Mittel der Wahl, sondern vielmehr integraler Bestandteil. red

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)

Die aktualisierte Leitlinie zu Morbus Crohn finden Sie unter: www.hausarzt.link/HmcJd

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.