Corona-TherapieCovid-Arznei Paxlovid: Wann besteht eine Kontraindikation?

Die Europäische Arzneimittelbehörde prüft derzeit die Zulassung des oralen Medikaments Paxlovid zur Prävention schwerer Covid bei Risikopatienten. Notfallmäßig kann die Arznei bereits eingesetzt werden, allerdings gibt es Kontraindikationen.

Ambulante Covid-Patientin: Die Therapieoptionen nehmen zu.

Amsterdam. Mit der Prüfung des Zulassungsantrags des oralen Covid-Medikaments Nirmatrelvir / Ritonavir (Paxlovid) zur Prävention schwerer Krankheitsverläufe hat die Europäische Arzneimittelbehörde EMA begonnen.

Eingesetzt werden soll die Arznei bei Personen ohne zusätzlichen Sauerstoffbedarf, aber mit hohem Risiko für einen schweren Verlauf. Nirmatrelvir / Ritonavir kann also vor allem ambulanten Patientinnen und Patienten verabreicht werden.

Ritonavir: Interaktion mit bestimmten Arzneimitteln

Die Medikamentenkombination enthält die beiden antiviralen Wirkstoffe Nirmatrelvir und Ritonavir. Im Dezember 2021 hatte die EMA noch vor der Zulassung des Medikaments Empfehlungen zur Therapie veröffentlicht. Dabei verwies die Behörde darauf, dass Nirmatrelvir / Ritonavir nicht mit bestimmten anderen Medikamenten verabreicht werden darf.

Grund ist, dass die gleichzeitige Anwendung von Ritonavir und Arzneimitteln, die primär über CYP3A4 metabolisiert werden, die Plasmakonzentrationen dieser Arzneimittel erhöhen und in der Folge die therapeutischen beziehungsweise unerwünschten Wirkungen verstärken oder verlängern können.

Laut EMA besteht eine Kontraindikation bei einer Hypersensitivität gegen einen in Nirmatrelvir oder Ritonavir enthaltenen Inhaltsstoff (nähere Angaben im Bericht der EMA, unter Punkt 5.11, Seite 20). Außerdem sollte die Arznei nicht eingesetzt werden bei Patienten mit schweren Leber- und Nierenerkrankungen. Eine Kontraindikation besteht zudem bei Therapie mit folgenden Medikamenten (dies entspricht zum Großteil den im Beipackzettel von Ritonavir gelisteten Kontraindikationen). red

Quelle:  Bericht der EMA

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.