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Corona-TherapieCovid-Arznei Paxlovid: Wann besteht eine Kontraindikation?

Die Europäische Arzneimittelbehörde prüft derzeit die Zulassung des oralen Medikaments Paxlovid zur Prävention schwerer Covid bei Risikopatienten. Notfallmäßig kann die Arznei bereits eingesetzt werden, allerdings gibt es Kontraindikationen.

Ambulante Covid-Patientin: Die Therapieoptionen nehmen zu.

Amsterdam. Mit der Prüfung des Zulassungsantrags des oralen Covid-Medikaments Nirmatrelvir / Ritonavir (Paxlovid) zur Prävention schwerer Krankheitsverläufe hat die Europäische Arzneimittelbehörde EMA begonnen.

Eingesetzt werden soll die Arznei bei Personen ohne zusätzlichen Sauerstoffbedarf, aber mit hohem Risiko für einen schweren Verlauf. Nirmatrelvir / Ritonavir kann also vor allem ambulanten Patientinnen und Patienten verabreicht werden.

Ritonavir: Interaktion mit bestimmten Arzneimitteln

Die Medikamentenkombination enthält die beiden antiviralen Wirkstoffe Nirmatrelvir und Ritonavir. Im Dezember 2021 hatte die EMA noch vor der Zulassung des Medikaments Empfehlungen zur Therapie veröffentlicht. Dabei verwies die Behörde darauf, dass Nirmatrelvir / Ritonavir nicht mit bestimmten anderen Medikamenten verabreicht werden darf.

Grund ist, dass die gleichzeitige Anwendung von Ritonavir und Arzneimitteln, die primär über CYP3A4 metabolisiert werden, die Plasmakonzentrationen dieser Arzneimittel erhöhen und in der Folge die therapeutischen beziehungsweise unerwünschten Wirkungen verstärken oder verlängern können.

Laut EMA besteht eine Kontraindikation bei einer Hypersensitivität gegen einen in Nirmatrelvir oder Ritonavir enthaltenen Inhaltsstoff (nähere Angaben im Bericht der EMA, unter Punkt 5.11, Seite 20). Außerdem sollte die Arznei nicht eingesetzt werden bei Patienten mit schweren Leber- und Nierenerkrankungen. Eine Kontraindikation besteht zudem bei Therapie mit folgenden Medikamenten (dies entspricht zum Großteil den im Beipackzettel von Ritonavir gelisteten Kontraindikationen). red

Quelle:  Bericht der EMA

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